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Rechtsprechung
   RG, 06.04.1909 - II 103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,332
RG, 06.04.1909 - II 103/09 (https://dejure.org/1909,332)
RG, Entscheidung vom 06.04.1909 - II 103/09 (https://dejure.org/1909,332)
RG, Entscheidung vom 06. April 1909 - II 103/09 (https://dejure.org/1909,332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 291
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung; …

    Rn. 6 a) Das Reichsgericht hat in zwei im vorliegenden Zusammenhang häufig zitierten Entscheidungen die Frage der Behandlung von Behördenakten ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers geprüft (RGSt 42, 291; 72, 268).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige …

    Rn. 5 b) Die Revision ist - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 42, 291, 293; 72, 268, 273; RG JW 1938, 2620;… ohne zusätzliche Begründung ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 147 Rdn. 16;… Pfeiffer/Fischer, StPO 1995, § 147 Rdn. 3) - der Auffassung, wegen der fehlenden Akteneinsicht seien die übersandten Akten im Strafverfahren "unverwendbar" (…RG aaO).
  • OLG Celle, 03.02.1982 - 3 Ws 378/81

    Gewährung der Einsicht in Gefangenenpersonalakten

    Zu den Aktenbestandteilen, in die der Verteidiger im Strafverfahren nach S 147 StPO umfassend Einsicht nehmen kann, gehören - außer den mit der Anklageschrift vorgelegten Akten alle vom Gericht und der Staatsanwaltschaft herangezogenen oder nachgereichten Beiakten (vgl. BGHSt 30, 131; RGSt 42, 291).

    Es darf von den Akten keinen dem Vorbehalt zuwiderlaufenden Gebrauch machen (RGSt 42, 291, 292).

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