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Rechtsprechung
   RG, 23.04.1909 - V 276/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,324
RG, 23.04.1909 - V 276/09 (https://dejure.org/1909,324)
RG, Entscheidung vom 23.04.1909 - V 276/09 (https://dejure.org/1909,324)
RG, Entscheidung vom 23. April 1909 - V 276/09 (https://dejure.org/1909,324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 309
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Die Rechtmäßigkeit der Auslieferung könne durch die deutschen Gerichte nicht überprüft werden; dies entspreche der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGSt 42, 309 (311); 70, 286 (287); BGHSt 18, 218 (220); 22, 307 (309)).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA …

    Der Beschwerdeführer kann sich deshalb als natürliche Person nicht auf den Auslieferungsvertrag, dessen Verletzung und Umgehung berufen (vgl. allgemein hierzu: RGSt 42, 309 ff.; BGHSt 18, 218 ; Oberlandesgericht Düsseldorf…, Urteil vom 31. Mai 1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III -, NJW 1984, S. 2050 ;… Vogler, Auslieferungsrecht und Grundgesetz, 1969, S. 329).
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im …

    Das erkennende deutsche Gericht hat grundsätzlich nicht mehr zu prüfen, ob die Auslieferung nach dem Recht des ausländischen Staates zu Recht erfolgt ist (RGSt 42, 309, 311; BGHSt 18, 218, 220) [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62].
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 398/62
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