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Rechtsprechung
   RG, 02.11.1908 - III 623/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,314
RG, 02.11.1908 - III 623/08 (https://dejure.org/1908,314)
RG, Entscheidung vom 02.11.1908 - III 623/08 (https://dejure.org/1908,314)
RG, Entscheidung vom 02. November 1908 - III 623/08 (https://dejure.org/1908,314)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …

    Nach der schon vom Reichsgericht unter Verbindung der Sachsubstanz- und der Sachwerttheorie ("Vereinigungsformel") entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung besteht das Wesen der Zueignung darin, daß die Sache selbst oder der in ihr verkörperte wirtschaftliche Wert dem eigenen Vermögen (mit Ausschlußwirkung gegen den Eigentümer) einverleibt wird (RGSt 42, 43; 61, 228, 232/233; 64, 259; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236; 5, 205;… BGH GA 1961, 172).
  • BDH, 23.05.1958 - II D 64/57

    Rechtsmittel

    In der Verausgabung des Geldes für eigene Zwecke unter Nichtbeachtung des ihm erteilten Zahlungsauftrages liegt die rechtswidrige Zueignung, die das Verhalten des Beschuldigten eindeutig als Unterschlagung kennzeichnet, da das Geld damit unter Außerachtlassung des ursprünglichen Verwendungszwecks in das eigene Vermögen des Beschuldigten überführt und dieser damit zum Eigenbesitzer wurde (vgl. RGSt 42, 43 und Schwarz im Kommentar zu § 246 Anm. 2 A).
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