Rechtsprechung
| RG, 07.12.1908 - III 891/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 95
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.10.1957 - 2 StR 379/57
Rechtsmittel
Ein Verzicht auf die Beiordnung eines Verteidigers kann nicht darin erblickt werden, daß der Angeklagte die Übergehung seines Antrags nicht gerügt und seinen Antrag in der Hauptverhandlung nicht wiederholt hat, da keine Umstände vorliegen, aus denen sein Wille zum Verzicht zweifelsfrei zu entnehmen wäre (RGSt 42, 95; 57, 147; 62, 140[142];… RG GA 62, 332; BGH NJW 51, 205 Nr. 30). - BGH, 11.12.1952 - 4 StR 397/52
Rechtsmittel
Die Verteidigung kann alsdann nicht mehr "notwendig" werden; denn der Zweck der Fristbestimmung des § 140 Abs. 3 StPO besteht nach seiner Entstehungsgeschichte darin, die Frage der Pflichtverteidigung regelmässig vor dem Beginn der Hauptverhandlung endgültig zu klären und einer missbräuchlichen Ausübung des Antragsrechts zu begegnen (RGSt 42, 95; 70, 264; 73, 48; HRR 1934, 996). - BGH, 21.03.1952 - 2 StR 114/52
Rechtsmittel
Der Verzicht ist in diesem Falle möglich gewesen, da das Gesetz die Verteidigung nur bei einem Antrag des Angeklagten für notwendig erklärt, also sie von seiner freien Willensentschliessung abhängig macht (RGSt 42, 95; 73, 48).
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