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Rechtsprechung
   RG, 05.01.1910 - III 731/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,410
RG, 05.01.1910 - III 731/09 (https://dejure.org/1910,410)
RG, Entscheidung vom 05.01.1910 - III 731/09 (https://dejure.org/1910,410)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1910 - III 731/09 (https://dejure.org/1910,410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 43, 171
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.12.1970 - 1 StR 573/70

    Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr - Betrugsmerkmal der Vermögensbeschädigung …

    Einen Vermögensschaden erleidet der Gastwirt in solchen Fällen nur dann nicht, wenn er die geschuldete Leistung aus dem für ihn erreichbaren Vermögen des Schuldners mit Sicherheit erzwingen kann (vgl. RGSt 43, 171; BayObLGSt 1957, 146), etwa weil er weiß, wie der Schuldner heißt und wo er beschäftigt ist (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64).
  • BGH, 08.01.1965 - 4 StR 471/64

    Vermögensschaden durch fehlende Bereitschaft zur sofortigen Bezahlung nach einer …

    2 St 423/57">NJW 1957, 1566 Nr. 20) nicht entgegen, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 43, 171) eine Vermögensbeschädigung bei fehlendem Erfüllungswillen des Schuldners verneint, wenn der Gläubiger die geschuldete Leistung aus dem für ihn erreichbare Vermögen des Schuldners mit Sicherheit erzwingen kann.
  • BGH, 06.08.1965 - 4 StR 387/65

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Betruges bei "Zechprellerei" - …

    2 St 423/57">NJW 1957, 1566 Nr. 20 im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, u.a. RGSt 43, 171).
  • BGH, 16.06.1954 - 4 StR 730/53

    Rechtsmittel

    Aus den Umständen des Einzelfalles kann sich jedoch ein geringerer Wert ergeben (RGSt 43, 171, 172; RG DR 1943, 74 Nr. 4; Hans. OLG DR 1940, 73 Nr. 2).
  • BGH, 15.11.1960 - 1 StR 483/60

    Voraussetzung einer Täuschungshandlung - Bewertung von Schaden und Schadenshöhe …

    Daneben ist auch der etwa mangelnde Zahlungswille von Bedeutung (RGSt 43, 171).
  • BGH, 11.09.1951 - 2 StR 276/51

    Rechtsmittel

    Ein fehlender Zahlungswille kann zwar unter Umständen einen Vermögensschaden bedeuten (vgl jedoch hierzu RGSt 43, 171).
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