Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 11.01.1910 - V 1004/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,405
RG, 11.01.1910 - V 1004/09 (https://dejure.org/1910,405)
RG, Entscheidung vom 11.01.1910 - V 1004/09 (https://dejure.org/1910,405)
RG, Entscheidung vom 11. Januar 1910 - V 1004/09 (https://dejure.org/1910,405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1910,405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 43, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Für die in § 351 genannten Register und Bücher steht zwar in der Rechtsprechung fest, dass ihre "Bestimmung" zur Eintragung und Kontrolle auf der Anordnung der zuständigen amtlichen Stelle beruhen müsse (RGSt 43, 207; 58, 237).
  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53

    Rechtsmittel

    Dieses Tatbestandsmerkmal trifft nur bei einem Täter zu, der nach den amtlichen Anordnungen die Bücher zu führen oder wenigstens mitzuführen hat (vgl RGSt 43, 207 [209]; 67, 175 [178]).
  • BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55

    Rechtsmittel

    Unter einem zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen bestimmten Buch kann nur ein solches verstanden werden, dessen Führung von zuständiger amtlicher Seite, wenigstens im Wege der Dienstanweisung, angeordnet worden ist, dessen Führung somit zu den Dienstobliegenheiten des die Einnahmen bewirkenden oder kontrollierenden Beamten gehört, um für den Gebrauch der Behörde den Überblick darüber zu ermögliche (RGSt 43, 207 [209]; 74, 171 [173]).
  • BGH, 18.12.1951 - 1 StR 542/51

    Rechtsmittel

    Wegen unrichtiger Registerführung ist die Strafe nur dann nach § 351 zu schärfen, wenn das Register der Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen oder Ausgaben diente, wenn es dazu durch Anordnung der zuständigen vorgesetzten Stelle, mindestens im Wege der Dienstanweisung, bestimmt war, und wenn dem Angeklagten die Führung oder Mitführung des Registers dienstlich oblag; in dieser Beziehung würde die Verpflichtung zur Anbringung von Sichtvermerken oder zur Mitzeichnung genügen (RGSt 43, 207; 67, 175, 178; JW 1928, 840; 1933, 1957; HRR 1941, 574).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 469/51

    Merkmal der Eigenzueignung bei der Unterschlagung durch Verteilenlassen des …

    Der Strafschärfungsgrund der unrichtigen Buchführung trifft den Angeklagten nur, wenn ihm die Führung der Bücher selbst dienstlich oblag (RGSt 43, 207; 67, 178).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht