Rechtsprechung
| RG, 04.02.1910 - V 1169/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 43, 300
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran - …
Da der Urteilsspruch immer in öffentlicher Sitzung verkündet werden muß und die Öffentlichkeit nur für die Verkündung der Urteilsgründe durch besonderen Gerichtsbeschluß ausgeschlossen werden darf ( § 173 GVG), galt der Beschluß über den Ausschluß der Öffentlichkeit von vornherein nur bis zur Urteilsverkündung, ohne daß die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet zu werden brauchte (RGSt 20, 383; 43, 300; 53, 271; BGHSt 4, 279, 280) [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52].
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