Rechtsprechung
| RG, 24.11.1909 - III 787/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 43, 87
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85
Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung …
Dient der mit den Warenzeichen der Klägerin versehene Spender als Umhüllung der Papierhandtücher und bezieht der Verkehr, wie das Berufungsgericht weiter festgestellt hat, diese Warenzeichen als betriebliche Herkunftskennzeichnung auf die in dem Spender untergebrachten Papierhandtücher, so liegt in dem Nachfüllen des gekennzeichneten Spenders gleichzeitig eine entsprechende betriebliche Herkunftskennzeichnung der Handtücher (vgl. Vereinigte Strafsenate RGSt 43, 87, 107 = BlPMZ 1910, 322, 325 - Maggi).Davon unberührt bleibt jedoch das Recht des Warenzeicheninhabers, einer ungenehmigten erneuten Kennzeichnung der Ware oder ihrer Umhüllung entgegenzutreten, wie das etwa bei einem Umfüllen oder Umpacken der Ware (…BGH, Urt. v. 10. November 1983 - I ZR 125/81, GRUR 1984, 530, 531 f. - Valium Roche), aber auch bei einem Nachfüllen in mit den Warenzeichen gekennzeichnete Originalbehälter (Umhüllungen) der Fall ist (…BGH, Urt. v. 16. Mai 1952, a.a.O. - Minimax; Vereinigte Strafsenate RGSt 43, 87, 107 f. = BlPMZ 1910, 322, 325 f. - Maggi).
Das Verbietungsrecht findet seine Grenze, wenn die Verwendung des Zeichens nicht in Beziehung auf den geschäftlichen Verkehr stattfindet; der Privatgebrauch ist grundsätzlich zeichenrechtlich frei (Vereinigte Strafsenate RGSt 43, 87, 111 = BlPMZ 1910, 322, 327 - Maggi; RGZ 161, 29, 40 - Elektrizitätszähler).
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