Rechtsprechung
| RG, 05.07.1910 - II 420/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 44, 44
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.03.1997 - 5 StR 234/96
Verwertbarkeit von früheren Zeugenaussagen durch die Vernehmung der …
Im übrigen wird unter Berufung auf BGH NStZ 1982, 431 und RGSt 44, 44; RG GA 62, 319 die Ansicht vertreten, wahrheitswidrige Angaben bei einer Vernehmung könne der Zeuge bis zum Abschluß der Vernehmung widerrufen und durch die nachträgliche Weigerungserklärung ungeschehen machen.Soweit der 1. Strafsenat zur Begründung seiner Entscheidung auf die beiden Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 44, 44, 45 und RG GA 62, 319) verweist, vermag auch dies nicht zu überzeugen.
Die Erklärung eines Zeugen, der im Laufe der Vernehmung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch macht (etwa auch den Eid verweigert und gleichzeitig erklärt, die bereits gemachte Aussage "zurückzuziehen") kann zwar, wie das Reichsgericht in RGSt 44, 44 ausführt, den Erklärungswert haben, das, was der Zeuge bislang ausgesagt habe, sei falsch.
- BGH, 24.01.1956 - 1 StR 568/55
Verhängung eines Zuchtmittels - Jugendgerichtliches Verfahren - Strafgerichtliche …
Daß ein Zeuge von seinem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO auch noch nachträglich, und zwar bis zum vollständigen Abschluß seiner Vernehmung, mit der Wirkung Gebrauch machen kann, daß seine zuvor gemachten Angaben als nicht geschehen zu betrachten sind, ist unbestritten (u.a. RGSt 44, 44;… RG GA 62, 319).Zeuge mit Recht das ganze Zeugnis verweigert (u.a. RGSt 44, 44;… RG GA 62, 319).
- BGH, 20.01.1955 - 4 StR 530/54
Rechtsmittel
Die Strafkammer war deshalb rechtlich nicht gehindert, die frühere Bekundung zu verwerten (RGSt 44, 44). - BGH, 05.12.1962 - 2 StR 357/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Falls daher alles, was er mitteilen muß, mit seinem möglicherweise strafrechtlich verfolgbaren Verhalten in einem engen Zusammenhang steht, kann das beschränkte Recht auf Auskunftsverweigerung zu einer vollständigen Verweigerung der Aussage führen (RGSt 44, 44).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".