Rechtsprechung
| RG, 11.05.1911 - III 312/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 6
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.02.1953 - 1 StR 719/52
Rechtsmittel
In diesen beiden Fällen ist auch dann Unfreiwilligkeit des Rücktritts anzunehmen, wenn der Täter zwar Sachen vorfindet, sie aber als wertlos oder für seine Zwecke unbrauchbar ansieht (RGSt 45, 6). - BGH, 19.04.1956 - 4 StR 409/55
Rechtsmittel
Dies kann indes zu keiner anderen rechtlichen Würdigung führen als wenn ein Dieb von der Wegnahme absieht, weil er das in Aussicht genommene Beutestück beschädigt hat (RGSt 45 S. 6-7) oder es sich als nicht lohnend erweist (vgl. BGHSt 4, 56-60; Oehler JZ 1953, 561 f).
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