Rechtsprechung
| RG, 04.04.1913 - II 1109/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 119
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
Heilmittelwerbeverordnung
Dazu gehören auch Gefahren für die allgemeine Gesundheit, die durch Werbung für manche Arzneimittel oder Verfahren entstehen können (RGSt 47, 119, wo eine Polizeiverordnung von 1903, die sich mit der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens befaßte, für rechtsgültig erklärt wird).Die Rechtsprechung hat demzufolge Landesgesetze und Polizeiverordnungen, die die Werbung für Arznei- und Geheimmittel beschränkten, stets als gültig betrachtet (…Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 11. Aufl. § 6 Anm. 19; RGSt 6, 329; 16, 359; 47, 119; BayObLG, JW 1931, 1499; 1934, 3342; KG in RuprVBl. Bd. 53 S. 737).
- BGH, 24.11.1955 - 5 StR 311/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 141/61
Rechtsmittel
Es muß vielmehr mit dem Reichsgericht (RGSt 47, 119) als ausreichende Grundlage eines Werbeverbots angesehen werden, wenn die Werbung die Gefahr begründet, daß die Anwendung geeigneterer Mittel, insbesondere die Befolgung eines sachgemäßen Heilverfahrens oder die Zuziehung eines Arztes überhaupt nicht oder verspätet stattfindet.
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