Rechtsprechung
| RG, 24.06.1913 - V 297/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 241
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.02.1957 - 4 StR 525/56
Verschrotten des Motorrads - § 259 StGB, einverständliches Zusammenwirken mit dem …
In den Entscheidungen RGSt 33, 121 und 47, 241 ist Hehlerei bei nachträglichem Eintritt des bösen Glaubens nur für die Fälle des Verheimlichens anerkannt. - BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
Rechtsmittel
Die Falle, in denen das Reichsgericht trotz zunächst gutgläubigen Erwerbs die Verurteilung wegen Hehlerei gebilligt hat, waren sämtlich so gelagert, dass der Erwerber nach erlangter Kenntnis eine auf die Verhinderung der Entdeckung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat (vgl. RGSt 33, 120; 47, 241; 56, 324, 57, 159). - VG Köln, 23.05.2022 - 11 K 1615/21 Rn. 8 Am 16.08.2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Brühl (921 Js 221/13 - 50 Ds 297/13) wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- EGMR, 21.04.2020 - 28085/16
ANDRUSZKIEWICZ AND FLUDERSKI v. POLAND
On 10 June 2013 the Piła District Court (Sąd Rejonowy) detained them on remand (cases nos II Kp 297/13 and II Kp 298/13, respectively).
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