Rechtsprechung
| RG, 13.02.1913 - III 828/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 247
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.05.1960 - 4 StR 21/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.11.1956 - 5 StR 309/56
Rechtsmittel
Das Merkmal "zum alsbaldigen Verbrauch" kann auch dann erfüllt sein, wenn andere die Sachen demnächst mitverzehren sollen (RGSt 13, 371 [373-376]; 47, 247[249]). - BGH, 06.08.1965 - 4 StR 393/65
Annahme eines Mundraubes bei alsbaldigem Verbrauch der Lebensmittel in …
Der gesetzgeberische Zweck des § 370 Nr. 5 StGB ist, wie auch die Motive erwähnen, die Diebstähle milder zu bestrafen, die durch ein "augenblickliches Bedürfnis oder Gelüst" hervorgerufen sind (RGSt 10, 308, 310; 47, 247, 252). - BGH, 24.06.1952 - 2 StR 61/52 Ein solcher würde auch vorliegen, wenn sie als Futtermittel für Haustiere der Angeklagten, wie ihre Hunde, dienen sollten (RGSt 47, 247, 265; 58, 374).
- BGH, 25.05.1960 - 2 StR 206/60
Voraussetzungen für die Annahme eines gemeinschaftlich begangenen schweren …
Auch eine Absicht, den Wein sonstwie alsbald anderen zum Verbrauch unentgeltlich zu überlassen, hätte nicht gehindert, in der Entwendung des Weines eine solche zum alsbaldigen Verbrauch zu sehen; denn das Gesetz verlangt nicht Eigenverbrauch (vgl. dazu RGSt 13, 371; 47, 247, 249; 53, 168; siehe auch OLG Hamburg in NJW 1953, 396 Nr. 21).
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