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Rechtsprechung
   RG, 13.02.1913 - III 828/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,400
RG, 13.02.1913 - III 828/12 (https://dejure.org/1913,400)
RG, Entscheidung vom 13.02.1913 - III 828/12 (https://dejure.org/1913,400)
RG, Entscheidung vom 13. Februar 1913 - III 828/12 (https://dejure.org/1913,400)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 247
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.05.1960 - 4 StR 21/60
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  • BGH, 06.11.1956 - 5 StR 309/56

    Rechtsmittel

    Das Merkmal "zum alsbaldigen Verbrauch" kann auch dann erfüllt sein, wenn andere die Sachen demnächst mitverzehren sollen (RGSt 13, 371 [373-376]; 47, 247[249]).
  • BGH, 06.08.1965 - 4 StR 393/65

    Annahme eines Mundraubes bei alsbaldigem Verbrauch der Lebensmittel in …

    Der gesetzgeberische Zweck des § 370 Nr. 5 StGB ist, wie auch die Motive erwähnen, die Diebstähle milder zu bestrafen, die durch ein "augenblickliches Bedürfnis oder Gelüst" hervorgerufen sind (RGSt 10, 308, 310; 47, 247, 252).
  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 61/52
    Ein solcher würde auch vorliegen, wenn sie als Futtermittel für Haustiere der Angeklagten, wie ihre Hunde, dienen sollten (RGSt 47, 247, 265; 58, 374).
  • BGH, 25.05.1960 - 2 StR 206/60

    Voraussetzungen für die Annahme eines gemeinschaftlich begangenen schweren …

    Auch eine Absicht, den Wein sonstwie alsbald anderen zum Verbrauch unentgeltlich zu überlassen, hätte nicht gehindert, in der Entwendung des Weines eine solche zum alsbaldigen Verbrauch zu sehen; denn das Gesetz verlangt nicht Eigenverbrauch (vgl. dazu RGSt 13, 371; 47, 247, 249; 53, 168; siehe auch OLG Hamburg in NJW 1953, 396 Nr. 21).
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