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Rechtsprechung
   RG, 19.09.1913 - II 418/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,318
RG, 19.09.1913 - II 418/13 (https://dejure.org/1913,318)
RG, Entscheidung vom 19.09.1913 - II 418/13 (https://dejure.org/1913,318)
RG, Entscheidung vom 19. September 1913 - II 418/13 (https://dejure.org/1913,318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des …

    Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemässem Ermessen und lediglich in Rahmen seiner allgemeinen Aufklärungspflicht (RGSt 47, 321; 57, 322; 58, 80; RG JW 1932, 2730).

    Allerdings handelt es sich hierbei um die Identität des Beweisthemas und nicht um die Identität des Beweismittels, so dass der genannte Grundsatz nicht zur Anwendung kommt, wenn die Ergänzung einer unvollständigen Vernehmung, des Zeugen oder die Vernehmung zu einem neuen Beweisthema erstrebt wird (RGSt 47, 321; 58, 80).

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als …

    Bei dieser Sachlage war es nicht verpflichtet, die vom Verteidiger unter Berufung auf den Sachverständigen vorgetragene Behauptung eines solchen Mißverständnisses zum Anlaß einer erneuten Anhörung des Sachverständigen zu machen (vgl. RGSt 47, 321; BGH, Urteil vom 5. Juli 1951 - 3 StR 333/51 für den Zeugenbeweis).
  • BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51

    Rechtsmittel

    Hiervon abgesehen haben die Prozessbeteiligten wie hinsichtlich anderer Akte der Beweisaufnahme (vgl RGSt 47, 321; 57, 322),so auch auf die wiederholte Gegenüberstellung verschiedener Angeklagten keinen Anspruch.
  • BGH, 26.04.1955 - 1 StR 614/54

    Rechtsmittel

    Die nochmalige Vernehmung des Sterzel war weder gemäß § 244 Abs. 2 StPO (RGSt 47, 321) noch gemäß § 266 StPO erforderlich.
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