Rechtsprechung
| RG, 21.10.1913 - II 380/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 338
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.03.1968 - 5 StR 722/67
Bestimmung des Fristbeginns eines Strafantrags wegen Beleidigung im Falle der …
In den Fällen einer Ärztekammer und einer Aktiengesellschaft, die durch mehrere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich zu vertreten waren, hat allerdings das Reichsgericht entschieden, die Strafantragsfrist beginne nicht schon, wenn ein einzelnes Vorstandsmitglied, sondern erst, wenn "der Vorstand als solcher" Kenntnis von der Tat und dem Täter habe (RGSt 35, 267, 270; 47, 338).Aber seine Begründung, das Strafgesetzbuch enthalte keine entsprechende Vorschrift (RGSt 47, 338, 340), rechtfertigt die Ausnahme jedenfalls nicht bei der Gesamtvertretung eines Kindes durch die Eltern.
- BGH, 22.11.1966 - 5 StR 530/66
Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 …
Für die neue Verhandlung wird, darauf hingewiesen, daß die Strafantragsfrist des § 61 StGB in Fällen der sogenannten Gesamtvertretung entgegen der Meinung der Revision erst dann zu laufen beginnt, wenn alle Vertretungsberechtigten, im vorliegenden Falle also beide Eltern, Kenntnis von Tat und Täter haben (RGSt 47, 338).
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