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Rechtsprechung
   RG, 21.11.1913 - V 643/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,283
RG, 21.11.1913 - V 643/13 (https://dejure.org/1913,283)
RG, Entscheidung vom 21.11.1913 - V 643/13 (https://dejure.org/1913,283)
RG, Entscheidung vom 21. November 1913 - V 643/13 (https://dejure.org/1913,283)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 48, 18
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.05.1960 - 2 StR 65/60

    Formen der Beteiligung an einer Konkursverschleppung - Vollendung des …

    Dieser Umstand hindert freilich nicht, andere Personen wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Verantwortung zu ziehen; denn das entspricht einem für alle Sonderdelikte anerkannten Grundsatz (so z. B. für § 83 GmbHG i.V. mit § 241 KO; RGSt 48, 18, 21 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Düsseldorf, 16.08.2016 - 17 L 2574/16

    Unzulässigkeit einer Beschränkung eines Asylantrages auf das Vorliegen von …

    Rn. 19 vgl. zu diesem Aspekt OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 643/13 -, n.v., m.w.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2015 - 17 K 529/14 -, juris Rn. 42; VG Minden, Urteil vom 21. Mai 2014 - 11 K 3593/13 -, juris Rn. 21; VG Minden, Urteil vom 21. Mai 2014 - 11 K 1711/13 -, juris Rn. 20.
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65

    Anstiftung zur Unterschlagung und Gläubigerbegünstigung - Aussetzung der …

    Daß eine vom begünstigten Gläubiger begangene Anstiftung zur Gläubigerbegünstigung als eine über die bloße notwendige Teilnahme hinausgehende Tätigkeit nach § 241 Abs. 1 KO, § 48 StGB strafbar ist, hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. aus neuerer Zeit RGSt 48, 18, 21; 61, 314, 315; 65, 416, 417).
  • BGH, 21.09.1976 - 1 StR 528/76
    Eine Begünstigungshandlung im Sinne von § 241 KO ist u.a. dann gegeben, wenn dem Gläubiger von dem zahlungsunfähigen Schuldner eine Befriedigung gewährt wird, die er nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (RGSt 48, 18, 19; 66, 88, 90; BGHSt 8, 55) nicht in der angebotenen Art verlangen konnte.
  • BGH, 18.12.1952 - 5 StR 778/52

    Rechtsmittel

    Auch die Befriedigung aus ihnen wegen der Geldforderung durch Zwangsvollstreckung war inkongruent (vgl. RGSt 48 S. 18).
  • BGH, 03.02.1953 - 2 StR 265/52

    Rechtsmittel

    Damit ist sie über die Beteiligung hinausgegangen, die das Gesetz als notwendig ansieht (RGSt 25, 369; 39, 134; 48, 18; 65, 416).
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