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Rechtsprechung
   RG, 06.03.1914 - V 1100/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1914,286
RG, 06.03.1914 - V 1100/13 (https://dejure.org/1914,286)
RG, Entscheidung vom 06.03.1914 - V 1100/13 (https://dejure.org/1914,286)
RG, Entscheidung vom 06. März 1914 - V 1100/13 (https://dejure.org/1914,286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 48, 196
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EGMR, 31.07.2014 - 36762/06

    SHTEFAN AND OTHERS v. UKRAINE

    1100/13.
  • BGH, 02.07.1953 - 4 StR 202/53

    Rechtsmittel

    Voraussetzung für eine solche Verfehlung ist zunächst, dass dem Täter eine Rechtspflicht zur Hinderung des unzüchtigen Treibens obliegt; eine solche besteht im Verhältnis der Eheleute zueinander (RGSt 48, 196; 72, 19),aber auch mit Rücksicht auf die Fürsorgepflicht gegenüber minderjährigen Kindern, wenn das unzüchtige Verhalten eines Elternteils in der ehelichen Wohnung sie in ihrer sittlichen Entwicklung gefährdet (vgl BGHSt 3, 256 f).
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