Rechtsprechung
| RG, 06.04.1914 - III 1289/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 48, 230
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.05.1954 - 2 StR 377/53
Rechtsmittel
Eine Darstellung ist unzüchtig, wenn sie geeignet ist, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht zu verletzen; dabei ist eine gröbliche Verletzung nicht erforderlich (RGSt 44, 178; 48, 220; 48, 230; BGHSt 3, 295).Es genügt zwar nicht, wenn nur ein Teil eines Werkes unzüchtig ist; doch kann ein unzüchtiger Teil die Schrift als ganzes unzüchtig erscheinen lassen (RGSt 23, 388; 27, 114; 29, 133; 48, 230).
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