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| RG, 22.12.1913 - III 389/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 48, 72
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15
Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand; …
Ausgehend von der Begründung zu diesem Gesetz verstand das Reichsgericht unter Sprengstoffen alle explosiven Stoffe, welche sich zur Verwendung als Sprengmittel eignen, also alle diejenigen Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen (vgl. RG, Urteil vom 22. Dezember 1913 - III 389/13, RGSt 48, 72, 74; Urteil vom 8. Dezember 1932 - III 872/32, RGSt 67, 35, 37).Ebenso wenig kam es nach Auffassung des Reichsgerichts darauf an, ob der Stoff üblicherweise als Sprengmittel verwendet oder im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprengstoff bezeichnet wird (RG, Urteil vom 22. Dezember 1913 - III 389/13, RGSt 48, 72, 75 f.; Urteil vom 8. Dezember 1932 - III 872/32, RGSt 67, 35, 38).
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