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Rechtsprechung
   RG, 29.01.1915 - II 21/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1915,240
RG, 29.01.1915 - II 21/15 (https://dejure.org/1915,240)
RG, Entscheidung vom 29.01.1915 - II 21/15 (https://dejure.org/1915,240)
RG, Entscheidung vom 29. Januar 1915 - II 21/15 (https://dejure.org/1915,240)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 49, 178
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob der Beschwerdeführer die Schülerinnen zur Unzucht missbraucht hat, ist demgemäss an sich nicht anders als nach dem früheren Rechtszustand zu entscheiden Danach missbraucht der Täter den seiner Erziehung, Ausbildung, Aufsicht oder Betreuung anvertrauten Jugendlichen, wenn er ihn als Mittel zur Erregung oder Befriedigung der Wollust benutzt (u.a. RGSt 49, 178; 70, 224).

    Dies ist ohne weiteres dann der Fall, wenn eine Berührung der beiden Körper stattgefunden hat, sei es, dass der Täter den Abhängigen berührt oder seinen eigenen Körper von dem Jugendlichen berühren lässt (RGSt 49, 178; BGHSt 5, 147).

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 317/51

    Rechtsmittel

    Dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn der Täter durch sein Verhalten den Körper des Kindes als Mittel für die Erregung oder Befriedigung der eigenen Geschlechtslust benutzt, sein Tun sich also auf den Körper des Kindes richtet und ihn in Mitleidenschaft zieht (vgl RGSt 49, 178, 179).

    Sinne hat bereits der 2. Strafsenat des Reichsgerichts in einem Urteil vom 6. Juni 1905 (2 D 6733/04) entschieden (vgl RGSt 49, 178 (180)).

  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
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