Rechtsprechung
| RG, 23.04.1915 - I 189/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 23.04.1915 - I 189/15
- RG, 03.05.1915 - I 189/15
Papierfundstellen
- RGSt 49, 239
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von …
Ein die Mittäterschaft begründender gemeinsamer Tatentschluß kann auch stillschweigend gefaßt werden (RGSt 49, 239, 241); für die Annahme von Mittäterschaft und psychischer Beihilfe kann das bloße Zugegensein ausreichen, wenn dadurch der Tatentschluß des (anderen) Täters gestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi, sowie BGH StV 1982, 516).
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