Rechtsprechung
| RG, 19.12.1881 - 2959/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 5, 249
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
Tatbegriff des § 264 StPO beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Das Reichsgericht hat schon bei einer Mehrheit von Handlungen Tatidentität zwischen dem Vorwurf, eine Sache gehehlt und dem Vorwurf, sie gestohlen zu haben, bejaht, da es "bei beiden Vorwürfen um das Ansichbringen des entwendeten Gutes ging (vgl. RGSt 5, 249 (251) und RGSt 8, 135 (137). - BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75
Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" - …
Jedenfalls unter der Voraussetzung, daß der in der Anklage nach Objekt, Ort und Zeit der Tathandlung konkretisierte Diebstahl des PKW Grundlage der Verurteilung des Revisionsführers wegen Hehlerei blieb, war das Tatgericht berechtigt und verpflichtet, die Verhandlung und Entscheidung ohne Nachtragsanklage (wenn auch unter Umgestaltung der Strafklage gemäß § 265 StPO) auf diese Möglichkeit zu erstrecken (vgl. RGSt 5, 249, 251; RGRspr 4, 493, 494; RG GA Bd. 59 S. 138).
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