Rechtsprechung
| RG, 10.11.1916 - IV 579/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1916,183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 50, 163
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53
Rechtsmittel
Für derartige Fälle steht dem Zeugen gegebenenfalls das Recht der Zeugnisverweigerung nach § 55 StPO zu; wenn er aber aussagt, ist er auch zum Eide verpflichtet (RGSt 17, 116; 50, 163; 57, 186; 77, 203; BGHSt 4, 255, 368). - BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.06.1954 - 3 StR 133/54
Rechtsmittel
Der Meineid gehörte somit zu dem geschichtlichen Vorgang - der Tat im Sinne des § 60 Nr. 3 -, an dem E. bereits früher in derselben Richtung wie der Angeklagte mitgewirkt hatte (RGSt 50, 163). - BGH, 12.10.1951 - 2 StR 230/51
Rechtsmittel
Die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat im Sinne dieser Vorschrift war zwar nicht nur der dem Angeklagten zur Last liegende Meineid und Betrugsversuch, vielmehr der ganze tatsächliche Vorgang, auf den sich nicht nur diese falsche Aussage, sondern auch die Angaben der beiden Zeugen im Zivilprozess bezogen, nämlich die Kaufverhandlungen zwischen dem Angeklagten und B. (vgl auch RGSt 50, 163, Loewe-Rosenberg StPO 19. Aufl § 57 Anm 12 a).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.