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Rechtsprechung
   RG, 10.11.1916 - IV 579/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1916,183
RG, 10.11.1916 - IV 579/16 (https://dejure.org/1916,183)
RG, Entscheidung vom 10.11.1916 - IV 579/16 (https://dejure.org/1916,183)
RG, Entscheidung vom 10. November 1916 - IV 579/16 (https://dejure.org/1916,183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 50, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

    Für derartige Fälle steht dem Zeugen gegebenenfalls das Recht der Zeugnisverweigerung nach § 55 StPO zu; wenn er aber aussagt, ist er auch zum Eide verpflichtet (RGSt 17, 116; 50, 163; 57, 186; 77, 203; BGHSt 4, 255, 368).
  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
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  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 133/54

    Rechtsmittel

    Der Meineid gehörte somit zu dem geschichtlichen Vorgang - der Tat im Sinne des § 60 Nr. 3 -, an dem E. bereits früher in derselben Richtung wie der Angeklagte mitgewirkt hatte (RGSt 50, 163).
  • BGH, 12.10.1951 - 2 StR 230/51

    Rechtsmittel

    Die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat im Sinne dieser Vorschrift war zwar nicht nur der dem Angeklagten zur Last liegende Meineid und Betrugsversuch, vielmehr der ganze tatsächliche Vorgang, auf den sich nicht nur diese falsche Aussage, sondern auch die Angaben der beiden Zeugen im Zivilprozess bezogen, nämlich die Kaufverhandlungen zwischen dem Angeklagten und B. (vgl auch RGSt 50, 163, Loewe-Rosenberg StPO 19. Aufl § 57 Anm 12 a).
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