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Rechtsprechung
   RG, 19.03.1917 - III 52/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,425
RG, 19.03.1917 - III 52/17 (https://dejure.org/1917,425)
RG, Entscheidung vom 19.03.1917 - III 52/17 (https://dejure.org/1917,425)
RG, Entscheidung vom 19. März 1917 - III 52/17 (https://dejure.org/1917,425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 50, 257
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
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  • BGH, 30.10.1962 - 1 StR 385/62
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  • BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52

    Rechtsmittel

    § 332 StGB ist allerdings nur anwendbar, wenn die von dem Beamten käuflich gemachte, die Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht enthaltende Handlung zugleich in sein Amt einschlägt (RGSt 50, 257; 70, 172).

    Las genügt für die Feststellung, dass der Angeklagte eine in sein Amt einschlagende, pflichtwidrige Handlung in Aussicht gestellt und für sie ein Geschenk gefordert und sich hat versprechen lassen (vgl. RGSt 50, 257; 55, 50; 57, 164; RG in DR 1939, 994 und in HRR 1940, 195, 872).

  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

    Soweit daher der Angeklagte Pakete von dem früheren Mitangeklagten K. zur Ablieferung bei der Postanstalt annahm, handelte er in Ausübung seines Dienstes (RGSt 77, 75) Zutreffend sagt die Strafkammer, er habe seine Dienstpflicht dadurch verletzt, daß er die Beförderung der Schmuggelware und damit die Fortführung des Schmuggels ermöglichte unter Mißbrauch seiner dienstlichen Obliegenheiten, noch dazu durch Begehung einer eigenen strafbaren Handlung (RGSt 50, 257; 70, 251; 72, 70).
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