Rechtsprechung
| RG, 19.03.1917 - III 52/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 50, 257
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.10.1962 - 1 StR 385/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
Rechtsmittel
§ 332 StGB ist allerdings nur anwendbar, wenn die von dem Beamten käuflich gemachte, die Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht enthaltende Handlung zugleich in sein Amt einschlägt (RGSt 50, 257; 70, 172).Las genügt für die Feststellung, dass der Angeklagte eine in sein Amt einschlagende, pflichtwidrige Handlung in Aussicht gestellt und für sie ein Geschenk gefordert und sich hat versprechen lassen (vgl. RGSt 50, 257; 55, 50; 57, 164; RG in DR 1939, 994 und in HRR 1940, 195, 872).
- BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56
Rechtsmittel
Soweit daher der Angeklagte Pakete von dem früheren Mitangeklagten K. zur Ablieferung bei der Postanstalt annahm, handelte er in Ausübung seines Dienstes (RGSt 77, 75) Zutreffend sagt die Strafkammer, er habe seine Dienstpflicht dadurch verletzt, daß er die Beförderung der Schmuggelware und damit die Fortführung des Schmuggels ermöglichte unter Mißbrauch seiner dienstlichen Obliegenheiten, noch dazu durch Begehung einer eigenen strafbaren Handlung (RGSt 50, 257; 70, 251; 72, 70).
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