Rechtsprechung
| RG, 08.08.1918 - V 775/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 52, 277
Wird zitiert von ... (4)
- VG Düsseldorf, 16.12.2022 - 6 L 2430/22
Luftsicherheit, Luftverkehr, Verkehrspilot, Zuverlässigkeit, Widerruf, …
Rn. 123 Vgl. zur Privatpilotenlizenz: OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juli 2019 - 20 E 775/18 -, n.v. und vom 14. Juli 2011 - 20 A 750/09 -, n.V., m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 8 ZB 15.470 -, juris. - BGH, 09.06.1961 - 1 StR 228/61
Rechtsmittel
Die Revision war deshalb nach den schon vom Reichsgericht entwickelten Grundsätzen der Rechtsprechung (u.a. RGSt 12, 362, 27, 211; 52, 277)als unzulässig zu verwerfen. - BGH, 08.12.1953 - 1 StR 366/53
Rechtsmittel
Zweck der Vorschrift ist, dass einerseits im Interesse des Angeklagten dessen Anträge und deren Begründung in möglichst geeigneter Weise niedergelegt werden und andererseits dem Revisionsgericht die Prüfung grundloser oder unverständlicher Anträge möglichst erspart bleibt (RGSt 52, 277; 64, 63). - BGH, 10.12.1957 - 1 StR 347/57
Rechtsmittel
Die erste nicht, weil der Urkundsbeamte dabei inhaltlich ganz und in weitem Umfange wörtlich, teilweise auf Diktat des Beschwerdeführers dessen privatschriftlicher "Revisionsbegründung" vom 15. April 1957 folgte und deshalb, wie in einem Vermerk in der Niederschrift zum Ausdruck kommt, nur als dessen Werkzeug handelte, ohne eine eigene Verantwortung zu übernehmen (RGSt 52, 277); der Beschwerdeführer hat die Erklärung überdies widerrufen.
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