Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 08.08.1918 - V 775/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,425
RG, 08.08.1918 - V 775/18 (https://dejure.org/1918,425)
RG, Entscheidung vom 08.08.1918 - V 775/18 (https://dejure.org/1918,425)
RG, Entscheidung vom 08. August 1918 - V 775/18 (https://dejure.org/1918,425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 52, 277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Düsseldorf, 16.12.2022 - 6 L 2430/22

    Luftsicherheit, Luftverkehr, Verkehrspilot, Zuverlässigkeit, Widerruf, …

    Rn. 123 Vgl. zur Privatpilotenlizenz: OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juli 2019 - 20 E 775/18 -, n.v. und vom 14. Juli 2011 - 20 A 750/09 -, n.V., m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 8 ZB 15.470 -, juris.
  • BGH, 09.06.1961 - 1 StR 228/61

    Rechtsmittel

    Die Revision war deshalb nach den schon vom Reichsgericht entwickelten Grundsätzen der Rechtsprechung (u.a. RGSt 12, 362, 27, 211; 52, 277)als unzulässig zu verwerfen.
  • BGH, 08.12.1953 - 1 StR 366/53

    Rechtsmittel

    Zweck der Vorschrift ist, dass einerseits im Interesse des Angeklagten dessen Anträge und deren Begründung in möglichst geeigneter Weise niedergelegt werden und andererseits dem Revisionsgericht die Prüfung grundloser oder unverständlicher Anträge möglichst erspart bleibt (RGSt 52, 277; 64, 63).
  • BGH, 10.12.1957 - 1 StR 347/57

    Rechtsmittel

    Die erste nicht, weil der Urkundsbeamte dabei inhaltlich ganz und in weitem Umfange wörtlich, teilweise auf Diktat des Beschwerdeführers dessen privatschriftlicher "Revisionsbegründung" vom 15. April 1957 folgte und deshalb, wie in einem Vermerk in der Niederschrift zum Ausdruck kommt, nur als dessen Werkzeug handelte, ohne eine eigene Verantwortung zu übernehmen (RGSt 52, 277); der Beschwerdeführer hat die Erklärung überdies widerrufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht