Rechtsprechung
| RG, 17.09.1918 - IV 616/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 100
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01
Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung; …
Daher wäre ein Hinweis auf die mögliche Verurteilung nach der milderen Norm dann entbehrlich gewesen, wenn deren Anwendbarkeit nur darauf beruhte, dass eine die schwereren Qualifikationstatbestände begründender Umstand entfiel, und hierdurch die Verteidigung der Angeklagten nicht berührt wurde (vgl. RGSt 53, 100 f.; BGH NJW 1970, 904, 905;… Schlüchter in SK-StPO 14. Lfg. Mai 1995 § 265 Rdn. 13 m. w. N.). - BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69
Verfahrensrechtliche Behandlung einer sachlich nicht notwendigen Nachantragsklage …
- BGH, 10.11.1970 - 1 StR 366/70
Strafbarkeit wegen versuchten schweren Diebstahls sowie wegen schweren Diebstahls …
- BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Rechtsmittel
Der Senat ist daher selbst in der Lage, den Schuldspruch dahin zu ändern, daß die Angeklagte der Brandstiftung nach § 306 Nr. 2 StGB in Tateinheit mit Versicherungsbetrug schuldig ist, § 265 StPO steht dem nicht entgegen, da das Verbrechen gegen § 306 StGB lediglich den Grundtatbestand des Verbrechens gegen § 307 bildet (RGSt 53, 100;. 59, 423 f). - BGH, 29.04.1952 - 1 StR 506/51 Der Wegfall dieser straferhöhenden Umstände allein macht noch keinen Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts nötig; denn dadurch ändert sich die Richtung nicht, in der sich der Angeklagte verteidigen muss (vgl. RGSt 53, 100; 59, 423).
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