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| RG, 27.05.1919 - V 164/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 284
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes …
Beruht aber die Zusammenfassung gleichgerichteter Tathandlungen beim Haupttäter zu einer Gesetzesverletzung auf einer rechtlichen Wertung, die dann keine Gültigkeit mehr beansprucht, wenn sie den Schuldgehalt der Tat unzutreffend abbildet, so ist für eine undifferenzierte Betrachtungsweise beim Teilnehmer ebenfalls kein Raum, wenn sich sein Beitrag - für das Maß seiner Schuld relevant - auf einen nur versuchten Teilakt der Haupttat beschränkt (vgl. RG, Urteil vom 13. November 1900 - Rep. 3096/00, RGSt 34, 5, 7; Urteil vom 5. März 1888 - Rep. 194/88, RGSt 17, 227, 228 f.; anderer Fall RG, Urteil vom 27. Mai 1919 - V 164/19, RGSt 53, 284, 285). - BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56
Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl …
Dieser Ansicht, die das Reichsgericht auch in der Entscheidung RGSt 53, 284 vertreten hat, ist beizupflichten. - BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52
Rechtsmittel
Das hat das Reichsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. RGSt 15, 281; 53, 284). - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 234/53
Rechtsmittel
Im Falle II 3 des Urteils begegnet die Verurteilung wegen versuchten schweren Diebstahls in Tateinheit mit vollendetem einfachen Diebstahl keinem rechtlichen Bedenken (RGSt 15, 281; 53, 284).
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