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Rechtsprechung
   RG, 23.01.1920 - II 663/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,761
RG, 23.01.1920 - II 663/19 (https://dejure.org/1920,761)
RG, Entscheidung vom 23.01.1920 - II 663/19 (https://dejure.org/1920,761)
RG, Entscheidung vom 23. Januar 1920 - II 663/19 (https://dejure.org/1920,761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.10.2004 - 3 StR 94/04

    Urteil gegen zwei deutsche Führungskader der PKK im wesentlichen bestätigt

    Rn. 13 Soweit in der Entscheidung des Senats vom 21. Dezember 1977 (BGHSt 27, 325, 328;… in Bezug genommen in BGH NJW 1999, 503, 504 und in BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2) die Anforderungen an die Zweckgerichtetheit unter Berufung auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 23. Januar 1920 (RGSt 54, 102, 105) dahin beschrieben sind, die Begehung künftiger Taten müsse "ins Auge gefaßt sein", es reiche aus, wenn sich die in der Vereinigung zusammengefaßten Mitglieder "bewußt sind, daß es bei der Verfolgung ihrer Pläne zur Begehung von Straftaten kommen kann" (…vgl. dazu auch Maurach/Schroeder/Maiwald, BT 8. Aufl. § 95 Rdn. 5), und mit diesen Wendungen geringere Anforderungen an die Annahme einer kriminellen Vereinigung gestellt werden sollten als die vorstehend beschriebenen, hält der Senat an dieser Auslegung nicht fest.
  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage …

    Vielmehr reicht es aus, wenn sich die in der Vereinigung zusammengefaßten Mitglieder bewußt sind, daß es bei der Verfolgung ihrer Pläne - nicht nur gelegentlich oder beiläufig (vgl. hierzu § 129 Abs. 2 Nr. 2 StGB) - zur Begehung erheblicher Straftaten kommen kann und daß sie dies auch wollen (vgl. RGSt 54, 102, 104).
  • BGH, 19.06.1953 - 2 StR 838/52

    Rechtsmittel

    Läßt sich in der neuen Verhandlung den Angeklagten nicht nachweisen, daß sie den Beschluß der Bundesregierung vom 24. April 1951 am 30. Mai 1951 kannten, so würde es zu einer Verurteilung nach § 129 a.F. StGB, genügen, wenn sie sich bewußt waren, bei der Durchführung der Volksbefragung auf den Widerstand der Bundesregierung zu stoßen, und den Willen hatten, ihre - wenn auch künftigen - Gegenmaßnahmen mit ungesetzlichen Litteln (Geheimbündelei) zu überwinden, RGSt 54, 102, 105.
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