Rechtsprechung
| RG, 02.12.1919 - IV 972/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 54, 175
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61
Entziehung der Verteidigungsbefugnis
Das Reichsgericht hat angenommen, daß die Zeugeneigenschaft (RGSt 24, 104 [108]; 24, 296 [297 ff.]; 54, 175; 55, 219; JW 1937, 2423), der Verdacht der Teilnahme an der Straftat (RG DRiZ 1928, 470 [471]) und der Begünstigung (RG JW 1926, 2756) den Strafrichter unter bestimmten Voraussetzungen berechtigen, einem Rechtsanwalt die Mitwirkung als Verteidiger zu untersagen. - BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63
Rechtsanwaltsausschluß
In einer Reihe weiterer Entscheidungen hat das Reichsgericht stets im Einzelfall geprüft, ob sich die Funktionen der Verteidigung und der Zeugenschaft miteinander vereinen lassen, und dies mehrfach bejaht (vgl. RGSt 54, 175; 55, 219). - BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
Betreiber eines Reisebüros als HV, Reisebüro, Untreue, Missbrauchstatbestand, …
Ein Verteidiger kann nach seiner Vernehmung als Zeuge unter Umständen an der Fortführung der Verteidigung gehindert sein, doch gilt das nicht, wenn der Verteidiger an der ganzen Hauptverhandlung teilgenommen hat, nur für die Dauer seiner kurzen Vernehmung die Verteidigung niedergelegt hat, nach seiner Vernehmung sogleich als Zeuge entlassen ist, und der Inhalt seiner Aussage seiner Verteidigerstellung nicht widerspricht (RGSt 54, 175).
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