Rechtsprechung
| RG, 08.01.1920 - I 540/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 54, 215
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Magdeburg, 13.11.2019 - 9 A 281/18
Anerkannte, Abschiebungsverbot, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, …
Soweit das Verwaltungsgericht Cottbus in seinem Beschluss vom 21.03.2019 (Az. VG 5 L 540/19.A, juris) die Auffassung vertritt, dass von einer Gleichgültigkeit keine Rede sein kann, vermag das Gericht dem nicht zu folgen. - BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.05.1957 - 4 StR 119/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Die Verfallerklärung des § 335 StGB, die nach § 13 StFG 1954 von der Einstellung nicht berührt wird, ist allerdings nur gegen den Täter - Bestecher oder Bestochenen - auszusprechen, der das Bestechungsmittel in Händen hat oder, falls sich dieses nicht mehr "im Kreise der Täter" befindet, zuletzt gehabt hat (vgl. RGSt 54, 215; 68, 404; BGHSt 10, 237, 244) [BGH 30.04.1957 - 1 StR 287/56]. - KG, 27.01.2023 - 17 UF 150/22
Umgangssache: Ausschluss des Umgangsrechts des Kindesvaters bei …
Rn. 1 Das Amtsgericht hat mit ausführlich begründetem Beschluss vom 26.10.2022, erlassen am 31.10.2022, nach Beiziehung der Akten der vorangegangen Kindschaftsverfahren vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal (71a F 539/19 = OLG Bremen - 5 UF 120/19, 71a F 540/19 und 71a 656/20), Anhörung des Jugendamtes und der für die Kinder bestellten Verfahrensbeiständin sowie persönlicher Anhörung der Mutter und der Kinder gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB den Umgang des Vaters mit seiner Tochter X (*X) bis zu deren Volljährigkeit und mit seinem Sohn X (*X) für drei Jahre ausgeschlossen. - BGH, 19.05.1953 - 1 StR 713/52
Rechtsmittel
Das ist der Bestechende dann, wenn der Bestochene ihm das Bestechungsmittel aus irgendwelchen Gründen, sei es auch nur aus Furcht vor Strafe, zuzückgegeben hat (RGSt 54, 215; 67, 29, 31; RG JW 1936, S 1913 Nr. 29 und JW 1938, S 2199 Nr. 9).
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