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Rechtsprechung
   RG, 20.02.1920 - V 688/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,733
RG, 20.02.1920 - V 688/19 (https://dejure.org/1920,733)
RG, Entscheidung vom 20.02.1920 - V 688/19 (https://dejure.org/1920,733)
RG, Entscheidung vom 20. Februar 1920 - V 688/19 (https://dejure.org/1920,733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 251
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.05.1954 - 2 StR 116/54

    Rechtsmittel

    Erst wer von diesem Erstabnehmer weitererwirbt, ist nicht mehr an der Einfuhr und Hinterziehung beteiligt (RGSt 51, 400; 52, 23; 54, 251; 55, 138; 69, 193).
  • BGH, 11.12.1952 - 5 StR 479/52

    Rechtsmittel

    Diese Voraussetzung liegt bei der Zollhinterziehung erst dann vor, wenn die zollpflichtige Ware "zur Ruhe gekommen", d.h. am Bestimmungsort, am Ziel der Beförderung angelangt (RGSt 54, 251; 55, 138 ff u. 226 ff; 67, 348 ff u. 356, 358), und bei der Verbrauchssteuerhinterziehung erst dann, wenn die Ware in den freien Inlandsverkehr verbracht worden ist (RGSt 72, 186; 73, 106 ff).
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