Rechtsprechung
| RG, 20.02.1920 - V 688/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 54, 251
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.05.1954 - 2 StR 116/54
Rechtsmittel
Erst wer von diesem Erstabnehmer weitererwirbt, ist nicht mehr an der Einfuhr und Hinterziehung beteiligt (RGSt 51, 400; 52, 23; 54, 251; 55, 138; 69, 193). - BGH, 11.12.1952 - 5 StR 479/52
Rechtsmittel
Diese Voraussetzung liegt bei der Zollhinterziehung erst dann vor, wenn die zollpflichtige Ware "zur Ruhe gekommen", d.h. am Bestimmungsort, am Ziel der Beförderung angelangt (RGSt 54, 251; 55, 138 ff u. 226 ff; 67, 348 ff u. 356, 358), und bei der Verbrauchssteuerhinterziehung erst dann, wenn die Ware in den freien Inlandsverkehr verbracht worden ist (RGSt 72, 186; 73, 106 ff).
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