Rechtsprechung
| RG, 07.05.1920 - IV 64/20 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 54, 328
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
Anforderung an die Rechtmäßigkeit i.R.d. Zurückweisung eines Gesuchs der …
Wird dagegen, wie im vorliegenden Fall, das Ablehnungsgesuch aus einem formalen Grunde verworfen, so darf der abgelehnte Richter an der Beschlußfassung teilnehmen (vgl. RGSt 11, 224; 30, 273; 54, 328).Daß, worauf die Revision hinweist, nach § 25 StPO in seiner heute geltenden Fassung im Gegensatz zu der Rechtslage, wie sie im Zeitpunkt der Entscheidung RGSt 54, 328 bestand, maßgeblicher Zeitpunkt für den Verlust des Ablehnungsrechts nicht mehr die Verlesung des Eröffnungsbeschlusses, sondern der Beginn des an die Vernehmung des Angeklagten zur Sache anschließenden Teils der Hauptverhandlung ist, kann eine solche Abweichung nicht rechtfertigen.
- BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
Rechtsmittel
Ein Ablehnungsantrag ist u.a. dann unzulässig, wenn er nur unter dem Vorgeben gerechtfertigten Mißtrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters zu sachfremden Zwecken gestellt wird; etwa um einer einzelnen ungünstigen, aber auf zulässige Weise nicht abwendbaren gerichtlichen Entscheidung auszuweichen oder das Verfahren sonst hinauszuzögern oder sich ihm ganz zu entziehen (RGSt 11, 224 f; 30, 273; 54, 328; 56, 49 f; GoltdA 44, 385; Recht 1914 Nr. 872; RGZ 44, 402; BGH 1 StR 702/54 vom 1. Februar 1955).
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Rechtsprechung
| RG, 07.05.1920 - IV 157/20 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 54, 328
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