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Rechtsprechung
   RG, 17.12.1920 - IV 1706/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,576
RG, 17.12.1920 - IV 1706/20 (https://dejure.org/1920,576)
RG, Entscheidung vom 17.12.1920 - IV 1706/20 (https://dejure.org/1920,576)
RG, Entscheidung vom 17. Dezember 1920 - IV 1706/20 (https://dejure.org/1920,576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 55, 201
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich …

    Es ist auch zulässig, einen Landgerichtsdirektor mit dem Vorsitz in mehreren Kammern zu betrauen (RGSt 55, 201 [202]; BGHSt 2, 71[72]).

    Auch dann ist die Kammer vorschriftsmäßig besetzt,(RGSt 55, 201; 56, 157[158]; 62, 273, 366; RGZ 132, 301 [304]; RG HRR 1930, 1147; BGHZ 9, 291 [294]; 10, 130[133, 134]; 15, 135[138, 139]; BGH JZ 1955, 246).

    Er kann noch als vorübergehend bezeichnet werden (vgl RGSt 55, 201; 62, 273).

  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
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  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 177/52

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt, daß ein Senatspräsident gleichzeitig in mehreren Senaten den Vorsitz führe, sofern er nur in der Lage sei, auf die von ihm geleiteten Senate einen richtunggebenden Einfluß in dem angeführten Sinne auszuüben (RG JW 1895, 517 Nr. 2; 1915, 96 Nr. 13; RGSt 55, 201/202, 236; 56, 157; RGZ 130, 154 [155]; 132, 295).

    Das Reichsgericht hat dementsprechend die Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden in ständiger Rechtsprechung auch dann für zulässig erklärt, wenn dessen vorübergehende Verhinderung schon bei Beginn des Geschäftsjahres gegeben war (RGSt 25, 389 [390]; 55, 201, 236 [238]; RGZ 126, 97).

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Zulässig war es zwar, dass LGDirektor Dr. Müller gleichzeitig zum Vorsitzenden mehrerer Strafkammern bestellt worden ist (RGSt 55, 201; 56, 157).

    Es widerspricht den Vorschriften der §§ 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 GVG auch nicht, dass dann, wenn der ordentliche Vorsitzende vorübergehend an der Wahrnehmung des Vorsitzes verhindert ist, sein ordentlicher Vertreter in allen Sitzungen, die während der Dauer dieses vorübergehenden Zustandes anfallen, den Vorsitz führt (RGSt 55, 201, 203).

  • BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 165/65

    Scheckbestätigung unter Kreditinstituten

    Wie das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen haben, ist es zulässig, einen Senatspräsidenten oder Landgerichts direkter mit dem Vorsitz in mehreren Senaten oder Kammern zu betrauen (RGSt 55, 201, 202; BGHSt 2, 71, 72 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]; 8, 17) [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55].
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
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  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer …

    Die Auffassung des IV. Zivilsenats, daß bei der hier zu erörternden Aufteilung eines Spruchkörpers das Präsidium in unzulässiger Weise in die Befugnisse des Vorsitzenden (§ 69 GVG) eingreife, die Geschäfte innerhalb der Kammer auf die Mitglieder zu verteilen, läßt außer acht, daß es das Gerichtsverfassungsgesetz gestattet, einen Direktor als Vorsitzenden mehrerer Kammern einzusetzen (RGSt 55, 201; BGHSt 2, 71 f), und daß es keinen Unterschied machen kann, ob diese mehreren Kammern mit verschiedenen Nummern bezeichnet oder mit Rücksicht auf die Leitung durch denselben Vorsitzenden äußerlich unter einer gemeinsamen Bezeichnung zusammengefaßt sind.
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Eine solche Maßnahme ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs stets für zulässig erachtet worden (u.a. RGSt 19, 230; 55, 201; 62, 309; RG JW 1931, 1082 Nr. 11; BGHSt 10, 179, 181; BGHSt 11, 106, 107; BGH NJW 1953, 1034 Nr. 20).
  • BGH, 04.01.1961 - 2 StR 551/60

    Verletzung von Verfahrensvorschriften und fehlerhafte Anwendung des sachlichen …

    Nach der Rechtsprechung ist der Justizverwaltung nach den Umständen des Falles jeweils eine angemessene Zeit für die Vorbereitung der Besetzung oder Wiederbesetzung einer freien Richterstelle zuzubilligen (vgl. RGSt 55, 201; BGHSt 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]).
  • BGH, 21.06.1960 - 1 StR 219/60

    Rechtsmittel

    Er kann sich auch schon vor Beginn des Geschäftsjahres für bestimmte Sitzungstage im voraus für verhindert erklären oder für verhindert erklären lassen und an diesen Tagen die Sitzung dem Vertreter überlassen (u.a. RGSt 54, 298; 55, 201; 55, 236; 62, 366; BGHSt 2, 71, 72) [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51].
  • BGH, 17.07.1958 - 2 StR 286/58

    Rechtsmittel

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