Rechtsprechung
| RG, 08.01.1921 - IV 1347/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 55, 219
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61
Entziehung der Verteidigungsbefugnis
Das Reichsgericht hat angenommen, daß die Zeugeneigenschaft (RGSt 24, 104 [108]; 24, 296 [297 ff.]; 54, 175; 55, 219; JW 1937, 2423), der Verdacht der Teilnahme an der Straftat (RG DRiZ 1928, 470 [471]) und der Begünstigung (RG JW 1926, 2756) den Strafrichter unter bestimmten Voraussetzungen berechtigen, einem Rechtsanwalt die Mitwirkung als Verteidiger zu untersagen. - BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63
Rechtsanwaltsausschluß
In einer Reihe weiterer Entscheidungen hat das Reichsgericht stets im Einzelfall geprüft, ob sich die Funktionen der Verteidigung und der Zeugenschaft miteinander vereinen lassen, und dies mehrfach bejaht (vgl. RGSt 54, 175; 55, 219). - BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Ausschluss des …
Diese Bestimmung gilt auch für den Verteidiger als Zeugen (RGSt 55, 219;… vgl. auch BVerfGE a.a.O. S. 217).
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