Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 12.02.1921 - IV 888/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,871
RG, 12.02.1921 - IV 888/20 (https://dejure.org/1921,871)
RG, Entscheidung vom 12.02.1921 - IV 888/20 (https://dejure.org/1921,871)
RG, Entscheidung vom 12. Februar 1921 - IV 888/20 (https://dejure.org/1921,871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1921,871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 55, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.12.1955 - 1 StR 354/55

    Rechtsmittel

    Für die Annahme einer Verhinderung im Sinne der §§ 63 Abs. 1, 66 Abs. 1 GVG reicht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 298 f; 55, 236 f; 56, 63 f; 62, 273, 274 f; RG Goltd Arch Bd 47, 159; Bd 62, 482) und des Bundesgerichtshofs (2 StR 53/51 vom 6. April 1951 und 4 StR 77/51 vom 19. April 1951, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1951, 539 zu § 67 GVG) jede tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, als Richter tätig zu werden, insbesondere auch Überlastung mit anderen Dienstgeschäften aus.

    Ob die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verhinderung vorgelegen haben, darf das Revisionsgericht nicht nachprüfen (RGSt 25, 389 f; 40, 268, 269 f; 46, 254, 256; 55, 236 f; 62, 309 f; RG Goltd Arch Bd 56, 74; BGH MDR 1951, 539 zu § 67 GVG; vgl auch BGH NJW 1953, 1034 Nr. 20).

  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Kann die ordentliche Kammer unvorhergesehenen Geschäftsanfalls in der Regelbesetzung nicht Herr werden, ist es auch nicht möglich, sie durch Zuweisung bestimmter Geschäfte nach allgemeinen Merkmalen (BGHSt 7, 23) an eine andere ordentliche Kammer zu entlasten oder ihr neue Mitglieder zuzuteilen, so sind der Vorsitzende und die ständigen Mitglieder der Kammer an der Erledigung der Dienstgeschäfte verhindert, soweit ihre Überlastung reicht (RGSt 55, 236;… RG GA 62, 482; BGH LM Nr. 4 zu § 67 GVG).

    Das ist in der Rechtsprechung anerkannt wenn im Geschäftsverteilungsplan zum Vorsitzenden einer Kammer (eines Senats) ein Landgerichtsdirektor (ein Senatspräsident) bestellt wird, von dem von vornherein feststeht, daß er die ihm daraus zufallenden Obliegenheiten überhaupt nicht oder auch nur in einem irgendwie erheblichen Maße wird wahrnehmen können (RGSt 55, 236; 56, 157; 62, 366; RG JW 1928, 1302 Nr. 20; BGHSt 2, 71; BGHZ 9, 291, 293 und 10, 130, 131).

  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eigentlich nur zu verstehen - sie stammt im wesentlichen aus der Zeit um die Wende der zwanziger zu den dreißiger Jahren -, wenn man berücksichtigt, daß sie in einer ganz ungewöhnlichen Notzeit mit einer ganz ungewöhnlich mangelhaften Besetzung der Gerichte (vgl. RG. 119, 283; RGSt 55, 236; 56, 157),auch des Reichsgerichts (vgl. dazu Anm. von Heilberg zu RG JW 1932, 1142), ergangen ist.
  • BGH, 21.06.1960 - 1 StR 219/60

    Rechtsmittel

    Als Verhinderungsgrund in diesem Sinne gilt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 298; 55, 236;… RG GA 62, 482; BGH LM Nr. 4 zu § 67 GVG) auch geschäftliche Überlastung des Vorsitzenden.

    Er kann sich auch schon vor Beginn des Geschäftsjahres für bestimmte Sitzungstage im voraus für verhindert erklären oder für verhindert erklären lassen und an diesen Tagen die Sitzung dem Vertreter überlassen (u.a. RGSt 54, 298; 55, 201; 55, 236; 62, 366; BGHSt 2, 71, 72) [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51].

  • BGH, 19.07.1951 - 3 StR 489/51

    Gerichtsverfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des …

    Das war nur zulässig, wenn die 2. Strafkammer seinem Einfluss und seiner Einwirkung nicht ständig entzogen blieb (vgl. RGSt 55, 236; 62, 366).

    Die Vertretung wurde daher tatsächlich eine dauernde Einrichtung für das ganze Geschäftsjahre, Diese Regelung widerspricht den Bestimmungen der §§ 62, 66 GVG (vgl. RGSt 55, 236).

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …

    Ein Verhinderungsgrund in diesem Sinne ist nach ständiger Rechtsprechung auch die Geschäftsüberlastung des Richters (RGSt 54, 298, 299; 55, 236, 237;… RG GA 47, 159; 62, 482; BGHSt 12, 33, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]; BGH bei Dallinger MDR 1951, 539 zu GVG § 67).
  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 205/53

    Rechtsmittel

    Indem der Präsidialbeschluss vom 1. September 1952 den Vorsitz nur dem Namen nach diesem Direktor übertrug, bei dem von vornherein anzunehmen war, dass er während des ganzen restlichen Geschäftsjahres zur Erfüllung der Obliegenheiten eines Vorsitzenden überhaupt nicht in der Lage sein werde, hat er die Vorschrift des § 62 Abs. 1 GVG in unzulässiger Weise zu umgehen versucht (vgl. RGSt 55, 236; 56, 157).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht