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Rechtsprechung
   RG, 08.06.1920 - IV 408/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,661
RG, 08.06.1920 - IV 408/20 (https://dejure.org/1920,661)
RG, Entscheidung vom 08.06.1920 - IV 408/20 (https://dejure.org/1920,661)
RG, Entscheidung vom 08. Juni 1920 - IV 408/20 (https://dejure.org/1920,661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 55, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Erforderlich ist nur ein rein äusserlicher Zusammenhang zwischen der Bankrotthandlung und der Zahlungseinstellung in dem Sinne, dass dieselben Gläubiger sowohl durch die Bankrotthandlung benachteiligt als auch von der Zahlungseinstellung betroffen werden (vgl. RGSt 55, 30; Urt. des Senatsvom 20. März 1951 - 1 StR 67/50).
  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche …

    Das Landgericht geht weiter richtig davon aus, daß die Konkurseröffnung nicht als Tatbestandsmerkmal, sondern nur als Strafbarkeitsbedingung anzusehen ist, auf die sich der Vorsatz des Schuldners nicht zu erstrecken braucht, und daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Konkurshandlung und Konkurseröffnung nicht erforderlich ist, es vielmehr genügt, wenn durch die Konkurshandlung die Konkursmasse geschmälert worden ist (UA 43; vgl RGSt 55, 30; BGHSt 1, 186, 191) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
    Allerdings fallen unter diese Vorschrift nur Ausgaben, die der Schuldner aus seinem dem allgemeinen Zugriff der Gläubiger unterliegenden, also im Falle des Konkurses in die Masse fallenden Vermögen tätigt (RGSt 14, 221 [224]; 55, 30); denn andernfalls fehlt es an dem tatsächlichen (nicht ursächlichen) Zusammenhang zwischen der Zahlungseinstellung bzw. der Konkurseröffnung und der Bankrotthandlung, den die Bestrafung in dem Sinne voraussetzt, daß die Handlung dieselben Gläubiger benachteiligen muß, die auch von der Zahlungseinstellung oder dem Konkurs betroffen werden (BGH 1 StR 67/50 vom 20. März 1951).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
    Das Landgericht hätte darlegen müssen, welche Ausgaben, die der Angeklagte aus dem dem Zugriff der Konkursgläubiger unterliegenden Vermögen (RGSt 42, 278; 55, 30) für geschäftliche oder private Zwecke getätigt hat, das Maß des Notwendigen und Üblichen überstiegen und zu dem Gesamtvermögen und Einkommen der Kommanditgesellschaft - trotz der gutgehenden Holzgeschäfte (UA S 12) - in keinem angemessenen Verhältnis standen (vgl. RGSt 70, 260; 73, 229).
  • BGH, 10.08.1951 - 4 StR 202/51

    Rechtsmittel

    Konkurseröffnung ist den Urteilsgründen zweifelsfrei zu entnehmen (vgl RGSt 55, 30; RGJW 1931, 2573, 14).
  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52

    Rechtsmittel

    Ob die Bankrotthandlung der Konkurseröffnung oder der Zahlungseinstellung zeitlich vorausgeht oder nachfolgt, ist gleichgültig, sofern nur ein tatsächlicher äusserer Zusammenhang zwischen der Massnahme und der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung besteht (RGSt 14, 21; 55, 30; BGHSt 1, 186, 191) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].
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