Rechtsprechung
| RG, 24.06.1920 - I 437/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 55, 50
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 28.11.2022 - 161 HEs 56/22
Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen …
Die Haftbefehle des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 3. Mai 2022 gegen die Beschuldigten Kxxxxxxxxxx - (349 Gs) 246 Js 437/20 (1483/22) - und Jxxxxxxx - (349 Gs) 246 Js 437/20 (1484/22) - werden aufgehoben. - KG, 28.11.2022 - 4 161 HEs 56/22
Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen …
Die Haftbefehle des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 3. Mai 2022 gegen die Beschuldigten Kxxxxxxxxxx - (349 Gs) 246 Js 437/20 (1483/22) - und Jxxxxxxx - (349 Gs) 246 Js 437/20 (1484/22) - werden aufgehoben. - BGH, 08.05.1952 - 5 StR 104/52
Rechtsmittel
Die nichtamtliche Besorgung wird mithin durch bloße anderweite Amtsstellung nicht zur Amtshandlung (vgl. u.a. RGSt 55, 50; 56, 402; 68, 70-71-); vielmehr muß die Verrichtung dem Beamten als amtliche Aufgabe zugewiesen sein und nicht völlig außerhalb des Aufgabenkreises der zuweisenden Behörde liegen. - BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
Rechtsmittel
Las genügt für die Feststellung, dass der Angeklagte eine in sein Amt einschlagende, pflichtwidrige Handlung in Aussicht gestellt und für sie ein Geschenk gefordert und sich hat versprechen lassen (vgl. RGSt 50, 257; 55, 50; 57, 164; RG in DR 1939, 994 und in HRR 1940, 195, 872).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.