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| RG, 23.06.1921 - VI 42/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 149
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 27.05.1952 - 1 StR 116/52 Denn Lommer war als sich Erbietender an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat des Angeklagten in strafbarer Weise beteiligt (RGSt 56, 149; 70, 390).
Dass § 49 a Abs. 2 StGB das Erbieten und seine Annahme als zwei selbständige Verbrechen behandelt, steht dem nicht entgegen (RGSt 17, 101; 56, 149; 64, 296).
Ebensowenig ist von Bedeutung, dass L. nachträglich freiwillig von der Begehung des Meineids abgesehen und damit nach § 49 a Abs. 4 StGB einen persönlichen Strafausschliessungsgrund erlangt hat (RGSt 56, 149).
- BGH, 19.02.1969 - 2 StR 4/69
Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit menschengefährdender …
Sie käme hier allenfalls dann in Frage, wenn sich Fl. dem Angeklagten gegenüber nach § 49 a Abs. 2 (letzter Fall) StGB zu dem Verbrechen der Brandstiftung bereit erklärt hätte (vgl. RGSt 56, 149 bezüglich der Annahme einer Aufforderung nach der ursprünglichen Fassung des § 49 a Abs. 1 - zweiter Fall - StGB). - BGH, 28.11.1958 - 1 StR 497/58
Rechtsmittel
An diesem Verbrechen könnte Burkhardt nur beteiligt sein, wenn er sich ernstlich bereit erklärt hätte, bei seiner Vernehmung dem Wunsche des Angeklagten nachzukommen (RGSt 56, 149 ff; vgl. auch BGH LM Nr. 20 zu § 49 a StGB; BGH 1 StR 272/58 vom 30. September 1958).
- BGH, 08.05.1956 - 2 StR 370/55
Rechtsmittel
Seine Vereidigung war jedoch nach § 60 Nr. 3 StPO unzulässig (vgl RGSt 56, 149 ff). - BGH, 21.06.1955 - 1 StR 159/55
Rechtsmittel
Da er hiernach an dem Gesamtgeschehen nicht, wie § 60 Nr. 3 StPO voraussetzt, in strafbarer Weise beteiligt ist, hat ihn das Schwurgericht zu Recht vereidigt (RGSt 56, 149 f; 64, 377; BGHSt 4, 131, 255 f [BGH 23.04.1953 - 4 StR 635/52]; NJW 1951, 324 Nr. 24). - BGH, 06.10.1964 - 1 StR 300/64
Voraussetzungen für die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision - …
Als Mitwirkung in diesem Sinn würde es anzusehen sein, wenn P. sich zu dem ihm von der Angeklagten angesonnenen Mord bereit erklärt oder ihn mit ihr verabredet gehabt hätte (RGSt 56, 149; RG JW 1923, 392 Nr. 30; JW 1936, 512 Nr. 12; HRR 1939, 1388). - BGH, 09.12.1959 - 2 StR 550/59
Rechtsmittel
Als Beteiligung im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO ist allerdings nur ein strafbares Tun des Zeugen zu verstehen, wobei persönliche Strafausschließungsgründe außer Betracht bleiben (RGSt 64, 377; 56, 149, 150).
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