Rechtsprechung
| RG, 07.10.1921 - 994/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 157
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts ist eigentlich nur zu verstehen - sie stammt im wesentlichen aus der Zeit um die Wende der zwanziger zu den dreißiger Jahren -, wenn man berücksichtigt, daß sie in einer ganz ungewöhnlichen Notzeit mit einer ganz ungewöhnlich mangelhaften Besetzung der Gerichte (vgl. RG. 119, 283; RGSt 55, 236; 56, 157),auch des Reichsgerichts (vgl. dazu Anm. von Heilberg zu RG JW 1932, 1142), ergangen ist. - BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55
Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich …
Auch dann ist die Kammer vorschriftsmäßig besetzt,(RGSt 55, 201; 56, 157[158]; 62, 273, 366; RGZ 132, 301 [304]; RG HRR 1930, 1147; BGHZ 9, 291 [294]; 10, 130[133, 134]; 15, 135[138, 139]; BGH JZ 1955, 246). - BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58
Rechtsmittel
Das ist in der Rechtsprechung anerkannt wenn im Geschäftsverteilungsplan zum Vorsitzenden einer Kammer (eines Senats) ein Landgerichtsdirektor (ein Senatspräsident) bestellt wird, von dem von vornherein feststeht, daß er die ihm daraus zufallenden Obliegenheiten überhaupt nicht oder auch nur in einem irgendwie erheblichen Maße wird wahrnehmen können (RGSt 55, 236; 56, 157; 62, 366; RG JW 1928, 1302 Nr. 20; BGHSt 2, 71; BGHZ 9, 291, 293 und 10, 130, 131). - BGH, 20.05.1953 - I ZR 177/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung für zulässig erklärt, daß ein Senatspräsident gleichzeitig in mehreren Senaten den Vorsitz führe, sofern er nur in der Lage sei, auf die von ihm geleiteten Senate einen richtunggebenden Einfluß in dem angeführten Sinne auszuüben (RG JW 1895, 517 Nr. 2; 1915, 96 Nr. 13; RGSt 55, 201/202, 236; 56, 157; RGZ 130, 154 [155]; 132, 295). - BGH, 17.09.1953 - 4 StR 205/53
Rechtsmittel
Indem der Präsidialbeschluss vom 1. September 1952 den Vorsitz nur dem Namen nach diesem Direktor übertrug, bei dem von vornherein anzunehmen war, dass er während des ganzen restlichen Geschäftsjahres zur Erfüllung der Obliegenheiten eines Vorsitzenden überhaupt nicht in der Lage sein werde, hat er die Vorschrift des § 62 Abs. 1 GVG in unzulässiger Weise zu umgehen versucht (vgl. RGSt 55, 236; 56, 157). - BGH, 22.04.1952 - 2 StR 12/52
Rechtsmittel
Zulässig war es zwar, dass LGDirektor Dr. Müller gleichzeitig zum Vorsitzenden mehrerer Strafkammern bestellt worden ist (RGSt 55, 201; 56, 157).
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