Rechtsprechung
| RG, 30.10.1922 - 402/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 419
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Der zeitgenössischen Rechtsprechung lässt sich jedoch entnehmen, dass ein Streikverbot für Beamte als ganz überwiegend anerkannt angesehen wurde (RGSt 56, 412 ; 56, 419 ;… Entscheidungen des Reichsdisziplinarhofs vom 10. April 1923, in: Schulze/Simons, Die Rechtsprechung des Reichsdisziplinarhofes nach dem Stande vom 1. Oktober 1925, 1926, S. 19 ;… vom 14. Dezember 1922, in: Schulze/Simons, a.a.O., S. 73 ;… vom 8. Mai 1923, in: Schulze/Simons, a.a.O., S. 85;… vom 12. März 1923, in: Schulze/Simons, a.a.O., S. 86 ;… vom 30. Januar 1923, in: Schulze/Simons, a.a.O., S. 404 ;… weitere Rechtsprechungsnachweise bei Anschütz, WRV, 14. Aufl. 1933, Art. 159 Anm. 5; sowie Hoffmann, Beamtentum und Streik, AöR 91 , S. 141 ;… a.A. wohl Däubler, Der Streik im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 1971, S. 107). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht
Rn. 125 Vgl. Reichsgericht, Urteile vom 24. Februar 1927 - 574/26 IV. -, JW 1927, 1249, und vom 30. Oktober 1922 - III 402/22 -, RGSt 56, 419 (422); Urteile des Reichsdisziplinarhofs, in: Schulze-Simons, Die Rechtsprechung des Reichsdisziplinarhofes, 1926, S. 21, 77, 405; Preuß. - VG Regensburg, 22.12.2025 - RO 11 K 25.33460 Die von dem Kläger begangene Straftat erfülle darüber hinaus auch die Anforderungen, die an das Vorliegen einer besonders schweren Straftat im Sinne von Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 2011/95/FU geknüpft seien (EuGH, U.v. 6.7.2023 - 0-402/22).
- VG Regensburg, 30.09.2025 - RO 11 S 25.33458 Die von dem Antragsteller begangene Straftat erfülle darüber hinaus auch die Anforderungen, die an das Vorliegen einer besonders schweren Straftat im Sinne von Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 2011/95/FU geknüpft seien (EuGH, U. v. 6.7.2023 - 0-402/22).
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