Rechtsprechung
| RG, 06.02.1923 - I 21/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 06.02.1923 - I 21/23
- RG, 07.11.1923 - I 21/23
Papierfundstellen
- RGSt 57, 234
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 09.12.1959 - 2 StR 489/59
Ausnahmsweise Rechtfertigung der körperlichen Züchtigung eines Schülers durch …
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist auf diese Gesichtspunkte wiederholt hingewiesen worden (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370; JW 1936, 260; HRR 1938 Nr. 631). - BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
Rechtsmittel
Dabei ist zunächst verkannt, dass ein der Erinnerung entschwundener Hergang durch blosse Anspannung des Gedächtnisses nicht zurückgerufen worden kann, weil ein entsprechender Eindruck in Geiste oben nicht mehr vorhanden ist (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370). - BGH, 20.12.1960 - 1 StR 481/60
Friedrich Zimmermann
Durch bloße Willensanstrengung kann das Gedächtnis regelmäßig nicht zur Wiedergabe der richtigen Vorstellung gebracht werden (vgl. RGSt 57, 234).
- BGH, 27.02.1953 - 1 StR 478/52
Rechtsmittel
Diese Schuldform ist gegeben, wenn der Schwörende es unterlassen hat, tatsächliche Anhaltspunkte, die ihm zu Gebote standen, zu benutzen (RGSt 42, 236; 57, 234). - BGH, 29.04.1957 - 2 StR 146/57
Rechtsmittel
Diese formelhafte Wendung in den Urteilsgründen ist dazu nicht ausreichend (vgl. RGSt 57, 234; 63, 371). - BGH, 05.07.1960 - 1 StR 275/60
Rechtsmittel
Bloße Willensanstrengung reicht hierzu gewöhnlich nicht aus (RGSt 57, 234; Entscheidung des Senats vom 17. November 1953, 1 StR 516/53). - BGH, 12.04.1957 - 1 StR 528/56
Rechtsmittel
Diese mehr oder minder formelhafte Wendung genügt bei der gegebenen Sachlage nicht, um ein fahrlässiges Verhalten des Angeklagten zu begründen (vgl RGSt 57, 234; 63, 370). - BGH, 17.11.1953 - 1 StR 516/53
Rechtsmittel
Hatte die Angeklagte wirklich Zweifel an der Richtigkeit ihrer Beobachtungen bekommen, so konnte ihr Gedächtnis nicht durch blosse Willensanstrengung dazu gebracht werden, richtig tätig zu werden (RGSt 57, 234). - BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Rechtsmittel
Wenn er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu gebrauchen unterlasse und sich bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt hätte zum Bewußtsein bringen können, daß bei ihrer Nichtbenutzung möglicherweise die Bekundung falsch sein werde, sei er des fahrlässigen Falscheides schuldig (RGSt 42, 236; 57, 234; 62, 126; 63, 370; 65, 28; JW 1936, 260 Nr. 17; 2229 Nr. 24; HRR 1938, 631). - BGH, 15.12.1953 - 1 StR 518/53
Rechtsmittel
Es gibt indes, wie die Erfahrung lehrt, Erinnerungsfehler, die sich auch durch Anspannung des Gedächtnisses nicht beseitigen lassen (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370; RG HRR 1938, 631). - BGH, 15.11.1951 - 4 StR 545/51
Rechtsmittel
- BGH, 02.08.1951 - 3 StR 339/51
Verkennung des Begriffs der Fahrlässigkeit bei einer Eidesverletzung als …
- BGH, 24.03.1953 - 1 StR 695/52
Rechtsmittel
dejure.org
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