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Rechtsprechung
   RG, 12.04.1923 - II 571/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,569
RG, 12.04.1923 - II 571/22 (https://dejure.org/1923,569)
RG, Entscheidung vom 12.04.1923 - II 571/22 (https://dejure.org/1923,569)
RG, Entscheidung vom 12. April 1923 - II 571/22 (https://dejure.org/1923,569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 280
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung - …

    Von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung jedoch - nach Überwindung anfänglicher Bedenken - eine Ausnahme dann zugelassen, wenn die Begründung in einem Telegramm enthalten war (RGSt 10, 166; 57, 280, 282; BGHSt 8, 174; BayObLG NJW 1981, 2591).
  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch …

    Dabei ist es unerheblich, ob das Aufgabetelegramm von dem Verfahrensbeteiligten selbst gefertigt und unterschrieben ist oder ob er es fernmündlich bei der Post aufgegeben hat; die Schriftform wird gewahrt durch die bei Gericht eingehende Ausfertigung des Telegramms (vgl. insbesondere RAG 5, 252, 254; RGZ 159, 45; 151, 82, 861 RGSt 57, 280, 283; BGHSt 8, 174, 176).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
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  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
    Von diesem Grundsatz hat die Rechtspr. jedoch Ausnahmen zugelassen, etwa dann, wenn die Begründung in einem Telegramm enthalten war (RGSt 10, 166; 57, 280; BGHSt 8, 174) oder wenn die Revisionsbegründung durch Fernschreiber übermittelt worden war (BGHSt 31, 7 [hier: IV (460) 151 e-d]).
  • OLG Kassel, 02.08.1949 - Ss 150/49

    Erschiessung von zwei russischen Kriegsgefangenen bei einem Fluchtversuch während …

    Die Einreichung einer beglaubigten Abschrift genügt ebensowenig wie bei der Verteidigung, insbesondere nicht die Vorlage einer von einem Kanzleibeamten der Staatsanwaltschaft unterzeichnete Abschrift des Rechtsmittels anstelle der Urschrift (Löwe-Rosenberg, StPO, 3. Buch, 1. Abschnitt, Anm.4b; RGSt. 34, 137 und 57, 280).
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