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Rechtsprechung
   RG, 23.03.1922 - VI 1778/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,774
RG, 23.03.1922 - VI 1778/21 (https://dejure.org/1922,774)
RG, Entscheidung vom 23.03.1922 - VI 1778/21 (https://dejure.org/1922,774)
RG, Entscheidung vom 23. März 1922 - VI 1778/21 (https://dejure.org/1922,774)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 29
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Diese Einschätzung liegt im Rahmen tatrichterlicher Beurteilung, die den Gerichten bei der Anordnung des Zeugniszwangs eingeräumt ist (vgl. RGSt 57, 29 ff., BGH, NJW 1966, S. 211; GA 1968, S. 305 [307]; BGH, Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 168/76 -, S. 12]; sie ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers - …

    Das vermag indessen die Revision grundsätzlich nicht zu begründen (RGSt 57, 29, 30; 59, 248, 250; 73, 31, 34; so auch OLG Koblenz NJW 1952, 278 Nr. 28).
  • OLG Köln, 01.03.1991 - 2 Ws 100/91

    Zeugnisverweigerungsrecht; Berufshelfer; Derivativ; Hilfspersonen; …

    Diese Auffassung beruht ersichtlich auf der Erwägung, daß der Angeklagte kein prozessuales Recht hat, in die Ahndungsbefugnis des Richters einzugreifen (RGSt 57, 29, 30 - BGH, GA 1968, 305, 307) und daß im übrigen außer dem Zeugen niemand durch eine Maßregel nach § 70 StPO beschwert wird.
  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 552/67

    Rechtsmittel

    Der Richter handelt hierbei im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens; der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, daß der Tatrichter von den Maßnahmen des § 70 Abs. 2 StPO Gebrauch macht (RGSt 57, 29;… BGH Urt. v. 51. Juni 1956 - 5 StR 116/56).
  • BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65

    Voraussetzungen für eine Entführung mit Willen - Aussageverweigerung des Opfers …

    Jedoch war der Tatrichter nicht genötigt, unter Anwendung des § 70 StPO zu versuchen, den Zeugen doch noch zu einer Bekundung über den fraglichen Punkt zu veranlassen (RGSt 57, 29 ff.).
  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des …

    Auf den Umstand, daß der Tatrichter gegen Halil A... weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat, kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 57, 29; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211).
  • BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Im übrigen gewährt, wie auch die Revision selbst nicht verkennt, eine Unterlassung von Maßnahmen aus § 70 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts dem Angeklagten keinen Anspruch, auf dessen Nichtberücksichtigung allein er die Revision stützen könnte (vgl. RG HRR 1935 Nr. 706, RGSt 57, 29; 59, 248[250]; 73, 31 [33]).
  • BGH, 23.06.1955 - 3 StR 614/54

    Rechtsmittel

    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu einhellig vertretenen Ansicht darf diese Beugehaft auch dann angeordnet werden, wenn der Zeuge zwar nicht die Aussage, wohl aber die Eidesleistung unberechtigt verweigert (RGSt 25, 234, 235; 57, 29).
  • BGH, 10.04.1984 - 5 StR 165/84

    Ausschluss einer Aufklärungspflicht durch den Tatrichter

    Ergänzend bemerkt der Senat, daß die Revision grundsätzlich nicht darauf gestützt werden kann, daß der Tatrichter gegen einen Zeugen weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat (RGSt 57, 29 ff; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211; Beschluß vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83).
  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 63/55

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, dass das Landgericht gegen den Zeugen T. eine Ordnungsstrafe aussprach oder die Beugehaft anordnete (RGSt 57, 29; 59, 248, 250).
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