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Rechtsprechung
   RG, 19.06.1923 - IV 161/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,537
RG, 19.06.1923 - IV 161/23 (https://dejure.org/1923,537)
RG, Entscheidung vom 19.06.1923 - IV 161/23 (https://dejure.org/1923,537)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1923 - IV 161/23 (https://dejure.org/1923,537)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 322
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des …

    Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemässem Ermessen und lediglich in Rahmen seiner allgemeinen Aufklärungspflicht (RGSt 47, 321; 57, 322; 58, 80; RG JW 1932, 2730).
  • LG Oldenburg, 13.05.1969 - 2 Ks 2/63

    Tödliche Misshandlung von Häftlingen in 5 Fällen

    Dieser Beweisantrag ist daher unzulässig (vgl. Kleinknecht-Müller-Reitberger, 6.Auflage, § 244 StPO Anm.10, 2.Abs.; Schwarz-Kleinknecht, 28.Auflage, Anm.5 A; BGH bei Dallinger MDR 52, 18;… BGH GA 58, 305; RGSt. 57, 322).
  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug …

    Unter diesen Umständen war der Antrag, den bereits gehörten Zeugen nochmals zu vernehmen, kein Beweisantrag i. S, des § 244 StPO (RGSt 57, 322).
  • BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70

    Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung im Ausland - Zulässigkeit der Mitteilung …

    Daß ein Beweisantrag auf nochmalige Vernehmung eines bereits früher vernommenen Zeugen grundsätzlich auch mit der Begründung abgelehnt werden kann, daß einer der gesetzlichen Gründe für die Verlesung der Niederschrift über die erfolgte Vernehmung vorliege, ist anerkannten Rechts (RGSt 51, 20; 57, 322; BayObLG …
  • BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung der Frage, ob es einer nochmaligen Vernehmung des Zeugen bedarf, steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (RGSt 57, 322).
  • BGH, 11.11.1975 - 1 StR 629/75

    Wirkungen der Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines …

    Auf Wiederholung der Vernehmung hatte der Angeklagte keinen Anspruch; einer Verbescheidung des Antrags mit den Gründen des § 244 Abs. 4 StPO bedurfte es nicht (RGSt 57, 322; BGH bei Dallinger MDR 1952, 18;… BGH GA 1958, 305).
  • BGH, 02.10.1957 - 2 StR 343/57

    Rechtsmittel

    Da die Strafkammer überzeugt war, daß auch eine erneute Vernehmung des Zeugen keine Aufklärung bringen werde, ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß sie wiederholte Vernehmung des Zeugen ablehnte (vgl. RGSt 57, 322).
  • BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51

    Rechtsmittel

    Hiervon abgesehen haben die Prozessbeteiligten wie hinsichtlich anderer Akte der Beweisaufnahme (vgl RGSt 47, 321; 57, 322),so auch auf die wiederholte Gegenüberstellung verschiedener Angeklagten keinen Anspruch.
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 552/51

    Rechtsmittel

    Das Gericht ist also bei Ablehnung eines Antrags auf erneute Vernehmung nicht an die Ablehnungsgründe des § 244 StPO gebunden, sondern entscheidet nach seinem pflichtmässigen Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht (vgl RGSt 57, 322).
  • BGH, 20.07.1955 - 2 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auf die wiederholte Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen hat der Angeklagte keinen Anspruch (RGSt 57, 322; BGH Urt v 4.10.1951 - 3 StR 552/51 - in MDR 1952, 18).
  • BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52

    Rechtsmittel

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