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Rechtsprechung
   RG, 21.04.1922 - V 48/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,762
RG, 21.04.1922 - V 48/22 (https://dejure.org/1922,762)
RG, Entscheidung vom 21.04.1922 - V 48/22 (https://dejure.org/1922,762)
RG, Entscheidung vom 21. April 1922 - V 48/22 (https://dejure.org/1922,762)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.05.2013 - 4 StR 336/12

    Vorlageverfahren (entsprechende Anwendung des § 121 Abs. 2 GVG für die …

    Auf den Willen und das Handeln der Staatsanwaltschaft, der zugestellt werden soll, kommt es dabei nicht an (vgl. RGSt 57, 55).
  • LG Marburg, 25.11.2013 - 7 StVK 166/13

    Beginn Rechtsmittelfrist bei Zustellung an StA

    Eine Begründung dafür wird nicht angeführt, sondern die Genannten berufen sich auf RGSt 57, 55 und 72, 317.

    Rn. 11 Im Fall RGSt 57, 55 hat das Reichsgericht darauf abgestellt, dass nach der Preußischen Geschäftsordnung für die Sekretariate der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten vom 12. November 1906 in der Fassung vom 28. Januar 1910 der Sekretär der Abteilung, für die es bestimmt ist, das Schriftstück in Empfang zu nehmen hat; damit sei die Zustellung bewirkt.

  • OLG Braunschweig, 02.03.1988 - Ws 41/88
    zu § 41 StPO heißt es zwar, die Zustellung sei mit dem Eingang der Urschrift bei der Geschäftsstelle der StA bewirkt ([u. a.] RGSt 57, 55 Ä "Empfangnahme durch den zuständigen Sekretär der Abteilung, an welche die Sendung bestimmt ist« ..).
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