Rechtsprechung
| RG, 10.02.1922 - IV 1418/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 7
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
Umfang eines Eröffnungsbeschlusses im Strafverfahren - Anklageschrift als …
Infolge seiner Verbindung mit der Anklageschrift entspricht der Eröffnungsbeschluß auch sachlich den Anforderungen, die nach der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO und der hierzu entwickelten Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 293; 57, 7, 8; 68, 105; BGHSt 8, 283, 284 [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]; 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]an den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses als der Grundlage der Hauptverhandlung zu stellen sind: Er bezeichnet die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so bestimmt, daß - auch bei dem Angeklagten - kein Zweifel über den Gegenstand des Verfahrens aufkommen konnte. - BGH, 05.06.1964 - 2 StR 41/64
Rechtsmittel
Der Zweck des Eröffnungsbeschlusses ist demnach durch das Unterbleiben der Übersetzung nicht gefährdet worden (vgl. auch RGSt 57, 7; RG NJW 1933, 1779 Nr. 18, 1938, 3293. BGHSt 8, 283).
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