Rechtsprechung
| RG, 27.03.1924 - II 240/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 129
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69
Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder …
Ob solche Förderung des Absatzes statt als Hehlerei nunmehr als Begünstigung bestraft werden kann, ist zweifelhaft, aber hier nicht zu entscheiden (vgl. das Urteil RGSt 58, 129, gegen das allerdings nach Ansicht des Senats erhebliche Bedenken bestehen). - BGH, 01.04.1953 - 3 StR 584/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78 Das RG hat zunächst angenommen, in einer den Absatz der Diebesbeute fördernden Handlung könne keine sachliche Begünstigung liegen, weil sich der Vortäter durch das Weiterverschieben der erbeuteten Sache des aus der Tat erlangten Vorteils begebe (RGSt 58, 129; RG, HRR 1934, Nr. 1725; RG, DR 43, 581 Nr. 15).
- OLG Zweibrücken, 29.05.1995 - 1 Ss 285/94
Hehlerei- und Begünstigungsvorwurf: Einzug eines gestohlenen Schecks durch …
Die rechtzeitige Einlösung des Schecks sichert den Vortäter also zugleich gegen die Gefahr, seine Tatbeute wieder zu verlieren (ebenso BGHSt 2, 362; RGSt 58, 129 für bestimmte Fälle des Absetzens gestohlener Sachen; RGSt 39, 236 für die Geldabhebung mit dem gestohlenen Sparbuch; RGLZ 1915, 1383 für die Einlösung eines gestohlenen Pfandscheines). - BGH, 16.04.1958 - 2 StR 104/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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