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Rechtsprechung
   RG, 16.05.1924 - I 489/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,526
RG, 16.05.1924 - I 489/23 (https://dejure.org/1924,526)
RG, Entscheidung vom 16.05.1924 - I 489/23 (https://dejure.org/1924,526)
RG, Entscheidung vom 16. Mai 1924 - I 489/23 (https://dejure.org/1924,526)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 183
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 197/53

    Rechtsmittel

    In den von der Revision angeführten reichsgerichtlichen Entscheidungen (RGSt 58, 183; 66, 51)handelt es sich um wesentlich andere Fälle.

    In RGSt 58, 183 war der Kreis der Personen, denen gegenüber ein Betrug in Betracht kam, von vornherein fest umrissen; in RGSt 66, 45 [51] handelt es sich um die Beleidigung derselben Person durch mehrere Teilakte.

  • BGH, 19.07.1966 - 1 StR 165/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung, Untreue, Betrug, …

    Alle Einzelheiten des Ablaufs der fortgesetzten Handlungsreihe brauchen bei Bildung des Gesamtvorsatzes nicht vorausgesehen zu werden (RGSt 58, 183; 66, 45, 51).
  • BGH, 26.05.1955 - 3 StR 514/54

    Feststellung des Verbrauchs der Strafklage durch das Revisionsgericht - Verkauf …

    Immerhin aber müssen sich die Teilstücke der gesamten Handlung einer nach Gegenstand, Zeit und Ausführungsart begrenzten Gesamtvorstellung einordnen; der die Einzelhandlung auslösende Teilvorsatz muss sich schon aus dem Gesamtwillen ergeben und von ihm bestimmt sein (RGSt 58, 183; RG HRR 1941 Nr. 1017; BGHSt 1, 313 [315]).
  • VG Berlin, 29.09.2023 - 14 L 488.23

    Türkei: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien

    Der sinngemäß gestellte Antrag der türkischen Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der Klage VG 14 K 489/23 A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 12. Juli 2023 anzuordnen,.
  • BGH, 26.11.1953 - 3 StR 14/53

    Rechtsmittel

    Wesentlich ist nur, dass der zur rechtlich unselbständigen Einzelhandlung führende Entschluss unter der Einwirkung des allgemeinen Gesamtvorsatzes steht und mit ihm einen einheitlichen Willen bildet (RGSt 58, 183; RG HRR 1941 Nr. 1017; DJ 1941, 553).
  • BGH, 15.08.1957 - 4 StR 356/57

    Rechtsmittel

    Ein solcher Gesamterfolg kann aber auch bei der Begehung einer unbestimmten Zahl gleichartiger Straftaten geplant sein, wenn diese unter Ausnutzung eines bestimmten Lebensverhältnisses von längerer Dauer geschehen soll und die Träger des in allen Fällen gleichen zu verletzenden Rechtsgutes nach der Vorstellung des Täters einem begrenzten Personenkreise (hier dem der Absender oder der Empfänger der Beförderungsgüter) angehören (vgl den ähnlichen Fall RGSt 58, 183).
  • BGH, 25.06.1957 - 1 StR 128/57

    Rechtsmittel

    Diese Erwägung führt zu dem Ergebnis, daß er bei jedem einzelnen Geschädigten einen neuen, selbständigen Vorsatz faßte, der - über die naturgemäß auch für jedes Einzelstück einer fortgesetzten Tat nötige Willensentschließung hinausgehend (vgl RGSt 58, 183 f) - den Betrug gegenüber jedem der beiden Geschädigten zu einer - gegebenenfalls in sich fortgesetzten - selbständigen Handlung machte.
  • BGH, 02.07.1954 - 2 StR 140/54

    Rechtsmittel

    Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie nicht wusste, ob sie mehrere Male vernommen werde (RGSt 58, 183).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 459/58

    Rechtsmittel

    Liegt ein derartiger Gesamtvorsatz vor, so steht der Annahme einer fortgesetzten Handlung nicht entgegen, daß der Täter bei jeder späteren Einzelhandlung einen neuen verbrecherischen Entschluß faßt (RGSt 58, 183; RG HRR 1941, 1017).
  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 229/51

    Rechtsmittel

    Aus den vom Landgericht angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 58, 183 f, RG HRR 1941 Nr. 1017) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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