Rechtsprechung
| RG, 07.01.1924 - II 928/23 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 193
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.02.1953 - 4 StR 774/51
Rechtsmittel
Der untergeordnete Polizeibeamte ist durch den Befehl seines Vorgesetzten, dem er Gehorsam schuldet, gedeckt er hat weder das Recht noch die Pflicht und ist auch in den meisten Fällen gar nicht in der Lage, eigene Erwägungen über die Rechtmässigkeit des ihm erteilten Befehls anzustellen (RGSt 2, 411; 55, 162; 58, 193, 195). - BGH, 12.07.1951 - 4 StR 52/51
Rechtsmittel
Dem ausführenden Beamten steht es nicht zu, und es ist ihm auch nicht zuzumuten, die Rechtmässigkeit der Anordnungen seines Vorgesetzten zu prüfen, soweit sie nicht schon nach Form und Inhalt offensichtlich ausserhalb der polizeilichen Zuständigkeit liefen und dadurch äusserlich ohne weiteres als rechtswidrig erkennbar sind (RGSt 2, 411; 55, 162; 58, 193).
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