Rechtsprechung
| RG, 04.07.1924 - I 209/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 253
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67 Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO begründet die Revision nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht (RGSt 9, 69; 58, 253; BGHSt 3, 368, 370; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 412/64 -).
- RG, 13.03.1925 - V B. 3/25
Hypothekenaufwertung; Grundbuchberichtigung
eine Beschränkung der gesetzlichen Rechte der Gläubiger enthält, so muß die hiernach gebotene enge Auslegung mangels eines klar zum Ausdruck gebrachten weitergehenden Willens des Gesetzes zu der auch vom Oberlandesgericht in Hamburg in seinem Urteil vom 13. Oktober 1924 - Bf. I 209/24 - (Hanseat. Ger.-Ztg. Beibl. f. Zivilrechtsfälle S. 225) und vom Reichsfinanzhof in dem Gutachten vom 21. November 1924 (D. Jur.- Ztg. 1925 Sp. 183/190) vertretenen Annahme führen, daß dem Gläubiger, der eine Zahlung in entwertetem Gelde vorbehaltlos angenommen hat, durch § 11 der 3. StNVO.
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